Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Mit der Förderung der Heizungspumpe möchte der Staat Anreize zum Austausch alter Pumpen schaffen. Denn diese arbeiten immer mit der gleichen Leistung und verbrauchen mehr Strom als nötig. Moderne Hocheffizienzpumpen passen ihre Leistung automatisch an den Wärmebedarf im Haus an. Sie sind außerdem mit effizienten Motoren ausgestattet und verbrauchen viel weniger Energie. Wir zeigen, welche Fördermittel für den Pumpentausch zur Verfügung stehen.
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Die Förderung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme (BEG EM). Dabei zählt die Modernisierung der Heizungspumpe als Heizungsoptimierung. Für diese erhalten Sie 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro. Wichtig ist, dass Sie die alten Geräte durch neue Hocheffizienzpumpen oder Warmwasser-Zirkulationspumpen ersetzen. Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über dieses stellen Sie einen Antrag für die Förderung der Heizungsoptimierung.
Wer die Förderung der Heizungspumpe in Anspruch nehmen möchte, muss besonders effiziente Geräte einbauen. Konkret heißt das für die technischen Anforderungen:
Darüber hinaus ist für alle Maßnahmen der Heizungsoptimierung erforderlich, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird. Dieser soll sicherstellen, dass die Wärme optimal durch das gesamte Haus zirkuliert. Zudem gilt: Der Pumpentausch wird nur gefördert, wenn die Heizungsanlage länger als zwei Jahre in Betrieb ist. Mit fossilen Energieträgern arbeitende Gas-, Öl- oder Kohleheizungen dürfen zudem nicht älter als 20 Jahre sein.
Tipp: Nicht nur für eine neue Heizungspumpe gibt es eine Förderung. Auch die Kosten für den hydraulischen Abgleich und andere Optimierungsarbeiten sind in gleicher Höhe förderfähig.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen oder sonstige juristische Personen. Zumindest dann, wenn sie alte und ineffiziente Pumpen durch neue und sparsame Modelle ersetzen. Begrenzt wird die Förderung im Bestand durch die Größe. Folgende Vorgaben dürfen nicht überschritten werden:
Entscheiden Sie sich für die Zuschussförderung, erfolgt die Antragstellung ausschließlich elektronisch über ein Formular im Online-Portal des BAFA. Der Antrag enthält allgemeine Angaben zu Ihrer Person und zu der Maßnahme. Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Umsetzung beginnen. Im Anschluss können Sie die Heizungspumpe austauschen lassen. Ein Energieeffizienz-Experte muss bei der Antragstellung nicht zwingend eingebunden werden. Sie benötigen aber die Technische Projektbeschreibung (TPB), einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (an die Förderung gekoppelt) sowie einen vorläufigen Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum, um die Förderung beantragen zu können. Das gilt auch dann, wenn Sie Fördermittel für den Tausch der Heizungspumpe in Eigenleistung beantragen möchten.
Ein Austausch lohnt sich ebenfalls ohne die finanzielle Unterstützung durch eine Förderung der Umwälzpumpe für die Heizung. Die neue Pumpe spart in der Regel Stromkosten von bis zu 100 Euro im Jahr. Bei Ausgaben von 300 bis 400 Euro rechnet sich die Maßnahme bereits nach wenigen Jahren. Weitere Informationen zum Thema liefert der Beitrag Heizungspumpe austauschen.
Alternativ zur Förderung der Heizungsoptimierung können Sie auch eine Förderung für die neue Heizung in Anspruch nehmen. Diese gibt es in Höhe von 30 bis 70 Prozent über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Kosten der neuen Heizungspumpe können Sie dabei als Umfeldmaßnahme mit geltend machen.
Wenn Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus energetisch sanieren und eine entsprechende Effizienzhaus-Klasse erreichen, können Sie die Kosten für den Pumpentausch auch bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung berücksichtigen. Diese erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG). Fördermittelgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Eine weitere Alternative bietet der Steuerbonus nach § 35c des Einkommensteuergesetzes. Diesen können Sie für selbst genutzte und mindestens 10 Jahre alte Immobilien in Anspruch nehmen, wenn Sie die technischen Vorgaben für neue Pumpen erfüllen (analog BAFA-Förderung). Ist das der Fall, lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über 3 Jahre steuerlich geltend machen.
Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen nicht, können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Das funktioniert mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten (§ 35 a), den Sie genau wie den Steuerbonus für die Sanierung nachträglich über Ihre Steuererklärung geltend machen.
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