Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
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✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Ein Energieberater hilft, die Einsparpotenziale am eigenen Haus zu identifizieren. Er zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen mit dem größten Nutzen verbunden sind und bietet einen sicheren Einstieg in die energetische Sanierung. Diese Leistung können Sie sich fördern lassen. Bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt der Staat. Wir informieren über die Voraussetzungen und zeigen, wie Sie für eine Energieberatung BAFA-Fördermittel beantragen können.
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Wer sich heute für eine ganzheitliche Energieberatung entschließt, bekommt dafür besonders hohe Zuschüsse vom Staat. Möglich ist das mit der sogenannten „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“. Über diese vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Während die BAFA-Förderung der Energieberatung in Ein- und Zweifamilienhäusern auf 650 Euro begrenzt ist, gibt es in größeren Wohngebäuden einen Zuschuss von bis zu 850 Euro. Wenn der Berater die Ergebnisse seiner Arbeit in einer Beiratssitzung oder auf einer Wohnungseigentümerversammlung präsentiert, gibt es 250 Euro extra für die Energieberatung im Mehrfamilienhaus. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die attraktiven Zuschüsse.
BAFA-FÖRDERUNG | |
---|---|
Zuschusshöhe | 50,00 % |
Obergrenze in Ein- und Zweifamilienhäusern | 650 Euro |
Obergrenze in Mehrfamilienhäusern | 850 Euro |
Zusatzförderung für die Präsentation bei Wohnungs- eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen | + 250 Euro |
Während das BAFA die Förderung bisher an die Energieberater direkt auszahlte, sind heute die Hausbesitzer Förderempfänger. Sie müssen die Mittel seit 01. Juli 2023 für sich beantragen, können damit aber einen Energieberater beauftragen.
Das BAFA-Programm ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte sowie Pächter und Mieter.
Neben der Förderung für die Energieberatung in Wohngebäuden gibt es Förderangebote auch für weitere Zielgruppen. So zum Beispiel für Nichtwohngebäude kommunaler und gemeinnütziger Organisationen sowie mittelständischer Unternehmen. In allen Fällen liegt die Zuschussrate bei 50 Prozent. Die Obergrenzen und die bezuschussten Maßnahmen unterscheiden sich jedoch von Fall zu Fall, wie die folgende Tabelle zeigt.
BAFA-FÖRDERUNG | FÖRDERGEGENSTAND | |
---|---|---|
Module 1: Energieaudit DIN EN 16247 | 50 % Höchstbetrag von 600 bis 3.000 Euro hängt von den Energiekosten ab | Förderung von Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen |
Module 2: Energieberatung DIN V 18599 | 50 % Höchstbetrag von 850 bis 4.000 Euro hängt von Grundfläche ab | Förderung von Energieberatungen mit dem Ziel, einen Sanierungsfahrplan oder ein Maßnahmenpaket zum Erreichen eines Effizienzhauses (auch im Neubau) aufzustellen |
Module 3: Contracting-Orientierungsberatung | 50 % Höchstbetrag von 3.500 bis 5.000 Euro hängt von den Energiekosten ab | Förderung von Contracting-Orientierungsberatungen, in Vorbereitung für die Einführung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie |
Um die Beantragung der Fördermittel kümmern sich Hausbesitzer seit Juli 2023 selbst. Dazu füllen Sie das Online-Formular auf der BAFA-Webseite aus, bevor sie Leistungsverträge mit Energie-Effizienz-Experten abschließen. Alternativ ist es möglich, schon vor der Antragstellung einen Vertrag mit "Vorbehaltsklausel" abzuschließen. Die zusätzliche Vereinbarung besagt dabei, dass der Vertrag von einer Förderzusage abhängt. Gibt es letztere nicht, verliert der Vertrag automatisch seine Gültigkeit.
Wichtig: Grundsätzlich müssen Hausbesitzer seit Juli 2023 erst einmal in Vorleistung gehen. Sie zahlen das volle Beraterhonorar und bekommen die Förderung zeitversetzt zurück. Dauert das zu lange, können Beratungsempfänger das BAFA dazu ermächtigen, die Fördersumme direkt an den Berater auszuzahlen. In diesem Fall können Sie den Förderbetrag von der Rechnung abziehen, bevor sie diese begleichen. Eine entsprechende Zahlungsermächtigung stellt das BAFA auf seiner Webseite zur Verfügung.
Wer schon vor Juli 2023 Förderanträge gestellt hat, kann die nötigen Verwendungsnachweise weiterhin über das BAFA-Beraterportal einreichen.
In Nichtwohngebäuden läuft das Antragsverfahren übrigens ähnlich ab. Auch hier müssen Antragsberechtigte die Mittel vor der Auftragsvergabe mit dem Energieberater zusammen beantragen. Möglich ist das über Online-Formulare, die auf der BAFA-Webseite zu finden sind.
Unser Tipp: Nach wie vor ist es natürlich möglich, Energieberater selbst mit der Beantragung der Fördermittel zu beauftragen. In diesem Fall benötigen Sie neben der Auszahlungsermächtigung auch eine Vollmacht für Ihren Berater.
Möchten Sie als Besitzer eines Wohngebäudes von den besonders hohen Zuschüssen profitieren, müssen Sie zunächst einen zugelassenen Energieberater kontaktieren. Ansprechpartner aus der eigenen Region finden Sie dabei in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Noch vor der Beauftragung stellen Sie einen Antrag für die Förderung. Sie bekommen einen Förderbescheid und haben dann neun Monate Zeit, die gewünschte Beratung durchführen zu lassen. Nach einem Erläuterungsgespräch, das sowohl persönlich als auch telefonisch stattfinden kann, müssen Sie eine Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diesen reichen Sie beim BAFA ein, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen.
Um die Beratungsqualität zu verbessern, fördert der Staat die Energieberatung seit Juli 2023 nur dann, wenn Berater einen Sanierungsfahrplan ausstellen. Dieser fasst alle Maßnahmen zum Erreichen des gewünschten Effizienzhaus-Standards zu Paketen zusammen, die Sanierer dann Schritt für Schritt umsetzen können. Zuvor gab es die Fördermittel auch für Beratungsberichte, die alle Maßnahmen ohne zeitliche Abfolge aufführten.
Für eine Energieberatung gibt es vom BAFA Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent. In Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 650 Euro begrenzt. In Mehrfamilienhäusern gibt es bis zu 850 Euro vom Staat. Voraussetzung ist eine standardisierte BAFA-Energieberatung. Vorteil der Leistung ist ein guter Überblick über lohnenswerte Sanierungsmaßnahmen.
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