Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Mit der KfW-Förderung für Haus und Heizung haben Sie die Möglichkeit, die teils sehr hohen Investitionskosten von Energieeffizienzmaßnahmen abzufedern. Das Kürzel KfW steht in diesem Fall für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die den Kauf einer neuen Heizungsanlage sowie den Bau oder die Sanierung von Gebäuden finanziell unterstützt. Erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, welche Angebote aktuell zur Verfügung stehen und wie Sie diese für sich nutzen.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Möchten Sie in Zukunft stärker auf erneuerbare Energien setzen, bekommen Sie Unterstützung vom Staat. Denn dieser vergibt attraktive KfW-Zuschüsse für die Heizung. Diese belaufen sich auf 30 bis 70 Prozent und decken damit einen Großteil Ihrer Kosten ab. Voraussetzung für die KfW-Förderung der Heizung ist, dass Ihnen das betreffende Gebäude gehört. Denn seit 2024 dürfen nur noch Eigentümer die Heizungsförderung beantragen (lassen).
Förderbar sind alle Wärmeerzeuger, die auf Basis regenerativer Energien arbeiten. Dazu gehören:
Zudem gibt es KfW-Zuschüsse für die Heizung auch für Hybridanlagen, die mehrere er oben aufgeführten Lösungen miteinander kombinieren.
Entscheiden Sie sich für eines der oben aufgeführten Programme, erhalten Sie eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent. Diese lässt sich mit verschiedenen Bonus-Angeboten kombinieren. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind:
Nutzen Sie alle Boni für Ihr Vorhaben, begrenzt der Staat den KfW-Zuschuss der Heizung auf 70 Prozent plus 2.500 Euro.
Wichtig zu wissen: Den Einkommens- und Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie nur, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus in Ihrem Eigentum auch selbst nutzen. Bewohnen Sie eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus, können Sie die Boni für die eigene Wohneinheit in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme für Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch gibt es nicht.
Wie hoch der KfW-Zuschuss für die Heizung letztlich ausfällt, hängt auch von der Größe des Gebäudes ab. Denn diese bestimmt die anrechenbaren Kosten. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, liegen die förderbaren Ausgaben bei 30.000 Euro. Darüber hinaus kommen pro Wohneinheit 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Eine ähnliche Staffelung gibt es auch für den KfW-Zuschuss zur Heizung in Nichtwohngebäuden. Dort orientiert er sich allerdings nicht an der Anzahl der Wohneinheiten, sondern an der beheizten Fläche.
Wie hoch die Förderung der Heizung von der KfW im Einzelnen ausfällt, zeigt die folgende Tabelle im Überblick.
Basis-Förderung | Wärmepumpen-Bonus | Emissions-minderungs-Zuschlag | Klima-Geschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus | Maximal-Förderung | |
---|---|---|---|---|---|---|
Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent | 70 Prozent | ||
Einbau einer H2-Ready-Gasbrennwertheizung (nur Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit) | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent | 70 Prozent | ||
Nachrüsten oder Erweitern von Solarthermieanlagen | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent | 70 Prozent | ||
Einbau einer Wärmepumpe (Luft, Wasser, Sole) | 30 Prozent | 5 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent | 70 Prozent | |
Einbau einer Holzheizung (Scheitholzkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Pelletofen mit Wassertasche) | 30 Prozent | 2.500 Euro | 20 Prozent | 30 Prozent | 70 Prozent + 2.500 Euro | |
Einbau einer Brennstoffzelle für Wasserstoff oder Biomethan | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent | 70 Prozent |
Mit den aufgeführten Einzelmaßnahmen gibt es die finanzielle Unterstützung vom Staat auch für viele Nebenarbeiten. So fördert die KfW Fußbodenheizungen oder Heizkörper, wenn deren Einbau beziehungsweise Austausch notwendig ist.
Unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) fördert der Staat auch ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Bauherren beziehungsweise Sanierer eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Letztere verrät, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau nach gesetzlichen Mindeststandards ist.
Dabei gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe ist, umso höher fällt die KfW-Förderung für Haus und Heizung aus. Während es die KfW-Förderung im Neubau nur für Häuser der Effizienzhaus-Stufe 40 gibt, sind bei einer Sanierung auch Effizienzhäuser der Stufen Denkmal, 70 und 55 förderbar.
Sind Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust im Neubau niedriger als vom Gebäudeenergiegesetz gefordert und erfüllt ein Gebäude hohe Nachhaltigkeits-Anforderungen, bekommen Sie eine attraktive KfW-Förderung. Verfügbar sind dabei Darlehen mit niedrigen Zinsen. Die Höhe der anrechenbaren Kosten hängt dabei von der erreichten Nachhaltigkeitsstufe ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
Klimafreundliches Gebäude | Klimafreundliches Gebäude mit Qualitätssiegel (QNG) | |
---|---|---|
Anforderungen |
|
|
Förderbar |
|
|
Darlehenshöhe |
|
|
Hinweis: Alleinstehende oder Familien mit Kindern können alternativ auch das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien" in Anspruch nehmen. Hier gibt es Fördermittel für die gleichen Maßnahmen. Die Konditionen fallen aber günstiger aus. Mit dem KfW-Programm "296" "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" gibt es eine weitere Förderalternative für günstigere Neubauten. Voraussetzung ist unter anderem das Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 55 und das Einhalten von CO₂-Grenzwerten im Lebenszyklus.
Während der Staat im Neubau keine Baukosten übernimmt, gibt es für Sanierer bereits ohne Bonus einen großen Teil der Ausgaben erstattet. Denn auch hier ist die KfW-Förderung erhältlich, wenn Sie ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus umbauen. Die Tilgungszuschusshöhe hängt dabei vom Grad der Energieeffizienz ab, wie die folgende Tabelle zeigt.
DENKMAL | EFFIZIENZ- HAUS 85 | EFFIZIENZ- HAUS 70 | EFFIZIENZ- HAUS 55 | EFFIZIENZ- HAUS 40 | |
---|---|---|---|---|---|
Primärenergiebedarf im Vergleich zum GEG-Referenzwert | 160,00 % | 85,00 % | 70,00 % | 55,00 % | 40,00 % |
Transmissionswärmeverlust | Durchschnittliche U-Werte für Bauteile verschiedener Bauteilgruppen, je nach Effizienhzahausstufe | ||||
KfW-Tilgungszuschuss | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % | 20 % |
Kredithöhe | 120.000 Euro pro Wohn-einheit | 120.000 Euro pro Wohn-einheit | 120.000 Euro pro Wohn-einheit | 120.000 Euro pro Wohn-einheit | 120.000 Euro pro Wohn-einheit |
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung | maximal 50 % | maximal 50 % | maximal 50 % | maximal 50 % | maximal 50 % |
Während die Konditionen der Basisförderung niedriger sind als vor einigen Jahren, erhalten Sie durch verschiedene Boni mehr Geld vom Staat. Infrage kommt dabei der iSFP-Bonus, die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse. Zudem gibt es den Worst-Performing-Gebäude- und den Serielles-Sanieren-Bonus. Die folgende Tabelle zeigt, was sich hinter den Angeboten verbirgt und welche Anforderungen im Einzelnen bestehen.
EE-KLASSE | NH-KLASSE | WPB-Bonus | SerSan-Bonus | |
---|---|---|---|---|
Erklärung | Bessere Förderkonditionen für den Einsatz regenerativer Energien bei der Beheizung von Gebäuden. | Attraktivere KfW-Förderung für den Einsatz nachhaltiger Baustoffe. | Sanierung eines der 25 Prozent ineffizientesten Deutschlands auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE oder besser | Sanierung mit vorgefertigten Bauelementen |
Anforderung | 65 % Anteil erneuerbare Energien | Nachhaltigkeitszertifikat | Gebäude Klasse H oder im Wesentlichen unsaniert mit Baujahr 1957 | Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder besser |
Bonus bei Sanierung | + 5 Prozent und 150.000 förderbare Kosten (nicht mit NH-Klasse kumulierbar) | + 5 Prozent und 150.000 förderbare Kosten (nicht mit EE-Klasse kumulierbar) | + 10 Prozent | + 15 Prozent |
Übrigens: Wer den SerSan- und den WPP-Bonus parallel in Anspruch nimmt, bekommt für beide einen Extra-Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Kombinieren lassen sich dies mit der EE- oder NH-Klasse.
Haben Sie sich für eines der aufgeführten KfW-Programme zur Förderung entschieden, geht es an die Beantragung der Mittel. Mit der Einführung der neuen Bundesförderung muss diese immer vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Haben Sie diesen Zeitraum bereits verpasst, steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative zur Verfügung. Dieser lässt sich nach Durchführung der Maßnahmen beantragen.
Bevor Sie einen KfW-Zuschuss oder ein Darlehen bei der Förderbank beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag. Geht es um die Heizungsförderung, erhalten Sie diese von Ihrem Fachhandwerker. In allen anderen Fällen stellt ein Energie-Effizienz-Experte die Bescheinigung aus.
Haben Sie die BzA erhalten, schließen Sie einen Leistungs- oder Liefervertrag ab. Die Besonderheit: Der Vertrag muss an die Förderzusage gekoppelt sein und dazu über eine aufschiebende oder auflösende Bedingung verfügen. Zudem benötigen Sie einen vorläufigen Ausführungs- oder Liefertermin im Bewilligungszeitraum. Dieser läuft 36 Monate und beginnt mit der Zusage durch Ihren Fördergeber.
Haben Sie die erforderlichen Unterlagen beisammen, können Sie die KfW-Förderung beantragen. Zuschüsse für die neue Heizung beantragen Sie einfach online über das KfW-Zuschussportal. Für Darlehen wenden Sie sich hingegen an Ihre Hausbank. Diese fungiert als durchleitendes Institut und übernimmt die Kommunikation zwischen Ihnen und der staatlichen Förderbank.
Nach der Beantragung der Mittel warten Sie auf die Bestätigung des Fördergebers. Haben Sie diese erhalten, können die Arbeiten beginnen. Für die Durchführung haben Sie 36 Monate Zeit. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nicht möglich.
Eine Ausnahme betrifft die BEG-WG-Förderung: Hier läuft der Bewilligungszeitraum 12 Monate, bevor er sich automatisch um weitere 36 Monate verlängert. Genügt das nicht, können Sie bei nicht selbst verschuldeten Verzögerung eine zusätzliche Verlängerung um 12 Monate beantragen.
Im Neubau verhält es sich ähnlich. Hier verlängert sich der Bewilligungszeitraum nach den ersten 12 Monaten automatisch um weitere 24 Monate. Eine zusätzliche Verlängerung ist jedoch nicht möglich.
Um Baufehler zu vermeiden und ein hohes Maß an Energieeffizienz zu erreichen, können Sie Ihr Vorhaben von einem unabhängigen Energieberater begleiten lassen. Entscheiden Sie sich dafür, übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten im Rahmen der KfW-Förderung.
Unabhängig davon, ob Sie die Baubegleitung beauftragen oder nicht, benötigen Sie nach Durchführung aller Maßnahmen eine Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater.
Sind alle Arbeiten abgeschlossen und Sie haben die benötigten Unterlagen zusammen? Dann reichen Sie diese im letzten Schritt bei Ihrem Fördergeber ein. Die Experten prüfen, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden und zahlen die KfW-Förderung aus. Haben Sie ein Förderdarlehen beantragt, bekommen Sie nun den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Erste Auszahlung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) nun ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.
Um den CO2-Ausstoß zu senken und das Klima zu schützen, fördert der Staat Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz seit 2021 mehr denn je. Ein Instrument dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Förderangebote für energiesparende Neubauvorhaben, ganzheitliche Sanierungen und Einzelmaßnahmen im Bestand bereithält. Erhältlich sind Zuschüsse und Förderdarlehen dabei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Während das BAFA lediglich die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand vergibt, erhalten Sie über die KfW-Förderung:
Zuschüsse und Förderdarlehen, welche die KfW mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereits vor Inkrafttreten der BEG-Förderung vergeben hat, sind damit nicht mehr gültig. Das betrifft unter anderem das Heizungspaket sowie folgende Förderangebote:
Die BEG-Förderrichtlinien sind noch jung und so haben Bauherren, Hausbesitzer wie auch Experten viele Fragen zum Thema. Unser FAQ zeigt die häufigsten und gibt einfach verständliche Antworten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert nur Heizungsanlagen, die auf regenerative Energien setzen. Fördermittel gibt es dabei für H2-Reday-Gasbrennwertheizungen, Hybridheizungen, Wärmepumpen oder Holzheizanlagen. Auch die Nachrüstung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen wird staatlich gefördert.
Zuschüsse sind über das Portal "Meine KfW" zu beantragen. Für Darlehen aus dem Programm 261/262 und Ergänzungskredite zur KfW-Zuschussförderung wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Diese leitet Anträge an die Förderbank weiter und zahlt die Darlehen letztlich auch aus.
Nein, das ist leider nicht möglich. Handelt es sich um die Sanierung eines selbst genutzten Wohnhauses, steht Ihnen nachträglich allerdings der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Hier bekommen Sie eine Steuergutschrift in Höhe von 20 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Gutschrift beläuft sich auf maximal 40.000 Euro und ist verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer abziehbar.
Das ist leider nicht möglich. Die anrechenbaren Kosten lassen sich im Nachhinein nicht nach oben korrigieren und sollten daher großzügig ermittelt werden.
Ja, das ist möglich. Der Antrags-Ablauf ändert sich dadurch nicht. Sie benötigen zusätzlich die Bestätigung eines Energieberaters oder Fachhandwerkers, dass Sie alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt haben. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Umfeldmaßnahmen bei Eigenleistung in der Regel nicht gefördert werden.
Für diesen Fall hat die KfW 2024 den Ergänzungskredit eingeführt. Dieser lässt sich beantragen, wenn Sie eine Bestätigung zur Zuschussförderung vorliegen haben. Er ist in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit verfügbar und lässt sich gleichermaßen für Einzelmaßnahmen am Haus wie an der Technik (auch Heizungstausch) nutzen.
Ja, das ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Wichtig ist, dass Sie die maximal anrechenbaren Kosten pro Kalenderjahr bzw. insgesamt (bei der Heizungsförderung) berücksichtigen. Bei gleichen Maßnahmen ist eine erneute Antragstellung nach zehn Jahren möglich, sofern sich eine energetische Verbesserung ergibt. Handelt es sich um eine unterschiedliche Maßnahme gleicher Art (zum Beispiel zweite Wärmepumpe oder Dämmung anderer Fassadenseite), müssen Sie nicht warten und können gleich einen neuen Antrag stellen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Sofern Sie Aufträge noch nicht vergeben haben, können Sie aber den Verzicht der ursprünglichen KfW-Förderung erklären und einen neuen Antrag stellen.
Die KfW-Förderung senkt hohe Kosten bei Neubau und Sanierung. Sie ist für viele Maßnahmen erhältlich, muss allerdings vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Halten Sie den Antragszeitraum ein und erfüllen die technischen Vorgaben, profitieren Sie wahlweise von attraktiven Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen mit Teilschuldenerlass.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung