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Die Sanierungsrate in Deutschland muss steigen, um die Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebereich einhalten zu können. Damit das funktioniert, bietet der Staat attraktive Fördermittel für Bauherren und Sanierer. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) fasste er diese erstmals in einem Programm zusammen. Wie dieses aufgebaut ist und wo sie finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben erhalten, erfahren Sie in unserem Wegweiser zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
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Zuschüsse und günstige Darlehen sorgen dafür, dass sich Investitionen in die Energieeffizienz mehr lohnen. Denn sie senken die Kosten und machen nachhaltige Maßnahmen erschwinglicher für Bauherren sowie Hausbesitzer. Letztere sollen durch Bau oder Sanierung Energie einsparen und so langfristig zu einer spürbaren Senkung der CO2-Emissionen beitragen. Mit dem Ziel, die Förderung im Gebäudesektor einfacher zugänglich zu machen, vereinte die Bundesregierung verschiedene Förderangebote mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 erstmals in einem Werk. Dieses ersetzte neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme) auch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).
Das Ziel der BEG ist es, die Förderung für Neubau- und Sanierungsvorhaben allen Personen einfach zugänglich zu machen. Ein erster Schritt, mit dem das erreicht werden soll, ist die Aufteilung der Förderschwerpunkte auf verschiedene Segmente. So gibt es heute gleich vier Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wie die folgende Übersicht zeigt:
Abgesehen von der BEG KFN gibt es die Förderangebote dabei nur für bestehende Gebäude. Dabei handelt es sich um Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die Ausgestaltung der Förderangebote wurde an die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen angepasst. So profitieren Sanierer bei Einzelmaßnahmen von hohen Zuschüssen und günstigen Ergänzungskrediten. Wer ein Haus energieeffizient saniert, bekommt Darlehen mit Tilgungszuschüssen und für hocheffiziente Neubauten stehen günstige Kredite bereit.
Wer die Angebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude für sich nutzen möchte, muss den gesetzlichen Mindeststandard deutlich überschreiten. So gibt es die BEG-Förderung für Maßnahmen am Gebäude beispielsweise nur dann, wenn diese für einen hohen Wärmeschutz sorgen. Fördermittel für die Heizung setzen hingegen eine hohe Effizienz voraus, um den Wärmebedarf im Haus möglichst nachhaltig und sparsam zu decken. Wer die BEG WG, NWG oder KFN für sich nutzen möchte, muss hingegen einen Effizienzhausstandard erreichen.
Übrigens: Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude mit hohem Wärmeschutz, das einen Großteil seines Energiebedarfs regenerativ deckt. Wie gut der energetische Stand ist, erkennt man dabei an einer Ziffer (Effizienzhaus 100, 70, 55 oder 40). Diese zeigt, wie hoch der Primärenergiebedarf des Gebäudes im Vergleich zum Primärenergiebedarf eines Neubaus nach gesetzlichen Mindestanforderungen ist. Eine geringere Ziffer steht dabei für eine höhere Effizienz.
Der Überblick hat gezeigt, dass es die BEG-Förderung 2024 für verschiedenste Maßnahmen und Gebäude gibt – ganz gleich, ob es sich dabei um Wohn- oder Nichtwohnbauten handelt. Doch was zeichnet die einzelnen Fördersegmente aus? Wann kommen Sie zur Anwendung und wie hoch ist die BEG-Förderung in den verschiedenen Fällen? Die folgende Übersicht weist den Weg durch die Förderlandschaft.
Die BEG-WG-Förderung unterstützt Sanierer, die ein Gebäude ganzheitlich energetisch modernisieren möchten. Sie wird von der KfW verwaltet und ist interessant, wenn:
Verfügbar sind Darlehen in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen von 5 bis 20 Prozent. Setzen Sie vermehrt auf erneuerbare Energien und/oder nachhaltige Baustoffe, steigt die Förderung an. Erhältlich sind dann Darlehen in Höhe von 150.000 Euro pro Wohneinheit und Zuschüsse von bis zu 25 Prozent.
Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag zur BEG-WG-Förderung.
Auch die BEG-NWG-Förderung gibt es, wenn Sie ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein saniertes Effizienzhaus kaufen. Anders als zuvor, stehen die günstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen dabei all jenen zur Verfügung, die entsprechende Investitionen im Nichtwohnbereich tätigen.
Die förderbaren Kosten hängen von der Gebäudegröße ab und sind insgesamt auf 10 Millionen Euro begrenzt. Besonders interessant sind dabei die im Zuge der BEG-Förderung vergebenen Tilgungszuschüsse. Die Höhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt zwischen fünf und 25 Prozent.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Wohn- und Nichtwohngebäude. Voraussetzung ist hier allerdings nicht das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe, sondern das Einhalten maßnahmenspezifischer Grenzwerte. So gibt es die BEG-Förderung für eine neue Heizung beispielsweise nur, wenn diese eine hohe jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz aufweist. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt der Gesetzgeber hingegen einen hohen Wärmeschutz voraus, der sich an den erreichten U-Werten messen lässt.
Erfüllen Sie die Vorgaben, stehen Ihnen hohe Zuschüsse sowie günstige Ergänzungskredite von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Wie hoch die BEG-Förderung 2024 im Detail ausfällt, hängt dabei von der Art der Maßnahme ab. So gibt es Zuschüsse in Höhe von:
Die Höhe der förderbaren Kosten hängt von der Art der Maßnahme und der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag zur BEG-EM-Förderung.
Mit der BEG-Förderung für klimafreundliche Neubauten hat der Staat ein zusätzliches Förderangebot für Neubauvorhaben geschaffen. Dieses ist mit günstigen Darlehen ausgestattet, die neben privaten Bauherren auch Unternehmen und Kommunen nutzen können. Besonders attraktiv ist das Angebot dabei für Familien und Alleinerziehende, die unter bestimmten Voraussetzungen von extra Zinsvergünstigungen profitieren.
Voraussetzung ist das Erreichen des KfW-Effizienzhaus-40-Standards. Geförderte Gebäude dürfen in Ihrem Lebenszyklus außerdem nur wenig CO2 ausstoßen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Wie hoch der Kredit ausfällt, hängt zudem von der Nachhaltigkeit ab. Wenn das Gebäude ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erhält, gibt es dabei in der Regel mehr Geld vom Staat.
Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag zur BEG-KFN-Förderung.
Geht es um eine Sanierung, fällt die Entscheidung zwischen Einzelmaßnahmen- und Effizienzhausförderung der BEG nicht immer leicht. Gut, dass sich beide gemeinsam in Anspruch nehmen lassen. So ist es beispielsweise möglich, die Förderung der Heizung mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 70 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen zu realisieren und für alle anderen Arbeiten die BEG-Förderung für Wohngebäude zu nutzen. Wichtig ist nur, dass Sie die Maßnahmen eindeutig den Programmen zuweisen. Außerdem fällt der sogenannte EE-Klassen-Bonus bei der Effizienzhausförderung weg, wen Sie für die neue Heizung die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Übrigens: Auch der Steuerbonus für die Sanierung lässt sich mit den Programmteilen der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren. Voraussetzung ist, dass Sie alle Maßnahmen immer genau einem Programm zuweisen, um eine Doppelförderung zu verhindern.
Ein wesentlicher Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Arbeit der Energie-Effizienz-Experten. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete Energieberater, die in nahezu alle Förderprojekte einzubinden sind. Sie prüfen die Planung, bestätigen die Durchführbarkeit und prüfen, dass die Ausführung fachgerecht erfolgt. Als Bauherr oder Sanierer profitieren Sie dabei von mehr Sicherheit. Sie beugen Baufehlern vor und schützen sich zuverlässig vor Feuchte- sowie Schimmelproblemen. Da die Experten auch die Qualität der energetischen Sanierung verbessern, fördert der Staat die Leistungen im Rahmen der jeweiligen Fördersegmente.
Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag Energieberater: Kosten und Förderung.
Den einen Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es leider nicht. Vielmehr ist für jedes einzelne Fördersegment ein eigener Ablauf zu berücksichtigen. Die folgende Tabelle zeigt, wie dieser gestaltet ist und an wen Sie sich im Einzelfall wenden müssen.
Fördersegment | Ablauf der Antragstellung (vereinfacht) | Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude |
---|---|---|
BEG WG | EEE beauftragen, Kredit beantragen, Sanierung durchführen, Nachweise erbringen und Tilgungszuschuss erhalten | Beantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank) |
BEG NWG | EEE beauftragen, Kredit beantragen, Sanierung durchführen, Nachweise erbringen und Tilgungszuschuss erhalten | Beantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank) |
BEG EM Heizung | EEE oder Fachunternehmen beauftragen und Bestätigung zur Antragstellung erstellen lassen, Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung abschließen, Zuschuss online beantragen, Sanierung durchführen, Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen, Zuschuss erhalten | Beantragung über KfW-Portal „Meine.KfW“ |
BEG EM Haus | EEE beauftragen und Bestätigung zur Antragstellung erstellen lassen, Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung abschließen, Zuschuss online beantragen, Sanierung durchführen, Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen, Zuschuss erhalten | Beantragung über BAFA-Antragsportal |
BEG EM Ergänzungskredit | BEG-EM-Zuschuss beantragen, mit Bewilligungsbescheid Ergänzungskredit beantragen | Beantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank) |
BEG KFN | EEE beauftragen, Kredit beantragen, Sanierung durchführen, Nachweise erbringen und Tilgungszuschuss erhalten | Beantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank) |
Die BEG-Förderung sollte Förderprogramme einfacher zugänglich machen und so neue Anreize zum Sanieren und effizienten Bauen schaffen. Gelungen ist ihr das nur bedingt. Den das ganzheitlich angelegte Regelwerk wurde seit der Einführung im Jahr 2021 mehrfach gestoppt und grundlegend geändert. Die Folge: Unsicherheit in Bezug auf Vorgaben, Förderansprüche und -höhen.
Besonders deutlich wird das an einem Blick auf die Historie der noch jungen Bundesförderung für effiziente Gebäude:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollte den Zugang zu Fördermitteln erleichtern und die Sanierungsrate anheben. Auch wenn der grundsätzliche Aufbau und die Zusammenfassung zahlreicher einzelner Angebote dazu beiträgt, hat die BEG-Förderung in der Praxis bisher eher zu Verwirrungen geführt. Grund dafür sind häufige Reformen, spontane Förderstopps und immer wieder wechselnde Bedingungen.
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