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BEG WG: Förderung für Wohngebäude

  • von Alexander Rosenkranz
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Hinter der Abkürzung BEG WG verbirgt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude. Diese gibt es für viele Sanierungsvorhaben, sofern diese eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Wenn Sie  die hohen technischen Anforderungen erfüllen, können Sie  günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen beantragen. Wie das funktioniert und wie hoch die Förderraten ausfallen, erklärt der folgende Ratgeber.    

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Voraussetzungen der Bundesförderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus  

Über die BEG-WG-Förderung beteiligt sich der Staat an den Kosten vieler Sanierungsvorhaben. Wollen Sie die finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt nutzen, sind jedoch einige Vorgaben zu erfüllen. So gibt es die Mittel grundsätzlich nur, wenn Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus zum Effizienzhaus sanieren.

Hinweis:  Möchten Sie nur einzelne Maßnahmen im Bestand durchführen, steht Ihnen mit der  BEG-EM-Förderung  eine interessante Alternative zur Verfügung.

Diese Gebäudekennzahlen bestimmen die Effizienzhaus-Stufe

Wie hoch die BEG-WG-Förderung ausfällt, hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und damit auch vom Energiebedarf Ihres Gebäudes ab. Entscheidend sind dabei folgende Kennwerte:

  • Primärenergiebedarf:  Der Kennwert beschreibt, wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt. Neben Verlusten über die Gebäudehülle und Umwandlungsverlusten im Bereich der Anlagentechnik berücksichtigt der  Primärenergiebedarf  dabei auch den energetischen Aufwand für die Förderung, Aufbereitung und Beschaffung der Energieträger. Einen guten Wert erreichen Sie mit einer schützenden Wärmedämmung und einer effizienten, auf erneuerbare Energiequellen basierenden Heizungsanlage.
  • Transmissionswärmeverlust:  Der Kennwert beschreibt den Wärmeverlust über Gebäudehüllflächen wie Fenster, Türen, Böden, Wände und Dächer. Ein gutes Ergebnis erhalten Sie beispielsweise mit einer energiesparenden  Wärmedämmung  und Fenstern mit  Wärmeschutzverglasung.

Um die erreichte Effizienzhaus-Stufe zu bestimmen, sind die Werte auf die Neubauanforderungen nach  Gebäudeenergiegesetz  zu beziehen. Ein Beispiel: Benötigt Ihre Immobilie nach der Sanierung im Vergleich zum  GEG-Referenzgebäude nur 40 Prozent der Primärenergie, erreicht es die Effizienzhaus-Stufe 40.

BEG-WG-Förderung reicht vom Effizienzhaus 85 bis 40  

Welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen können, hängt von der Art des Vorhabens ab. Bei einer Komplettsanierung stehen dabei die Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40 zur Auswahl. Die folgende Tabelle zeigt, wie Sie die unterschiedlichen Förderstufen erreichen.

EFFIZIENZHAUS-STUFEN beim sanieren
PRIMÄRENERGIEBEDARF*
TRANSMISSIONSVERLUST*
Denkmal  160 %  keine Vorgaben
EH 8585 %  100 %
EH 70  70 %  85 %
EH 55  55 %  70 %
EH 4040 %55 %

*Im Vergleich zu einem GEG-Referenzgebäude

Das heißt: Möchten Sie die Effizienzhaus-Stufe 70 bei einer Sanierung erreichen, muss der Primärenergiebedarf mindestens 30 Prozent besser als in einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) sein.

BEG WG: Konditionen der Bundesförderung im Überblick

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes 2022 haben sich die Anforderungen grundlegend geändert. So hat die Bundesregierung den KfW 55 Standard zum Neubaustandard erklärt, bevor die Effizienzhaus-40-Stufe diesen voraussichtlich im Jahr 2025 ablösen wird. Während die KfW-55-Förderung für Neubauten in diesem Zuge früher als erwartet gestrichen wurde, gab es für eine Übergangszeit nur noch Fördermittel für das Effizienzhaus 40. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG Neubau) wurde die Neubauförderung dann komplett aus der BEG WG gestrichen.  

Neubau-Förderung:  Finanzielle Unterstützung für Neubauten  gibt es seither über die BEG Neubau nur noch für Gebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 mit  Nachhaltigkeits-Klasse  (NH-Klasse) und hohen Anforderungen  an die CO2-Emissionen. Das Erreichen der NH-Klasse setzt dabei ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle voraus (Bsp.:  DGNB-Zertifizierung). Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie ein kostengünstiges Darlehen ohne Tilgungszuschuss beantragen.

Auch die Zuschussförderung über das  KfW-Programm 461  ist nicht mehr aktuell. Anträge können nicht mehr gestellt werden. Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es inzwischen nur noch als Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Alle Förderkonditionen – Tilgungszuschuss, Kredithöhe und Maximalförderung

Je niedriger der Zahlenwert der Effizienzhaus-Stufe, umso höher fällt die Förderung aus. Denn dann ist der Energieverbrauch sehr gering und das Gebäude belastet die Umwelt nur wenig. Die folgende Tabelle zeigt die BEG-WG-Konditionen im Überblick.

Effizienzhaus-StufeBasis-FörderungBonus EE- oder NH-Klasse*
WPB-Bonus
SerSan-BonusWPB- und SerSan-Bonus
Denkmal  5 %  5 %---
EH 85  5 %5 %---
EH 70  10 %  5 %10 % (nur EE-Klasse)--
EH 55  15 %5 %10 %15 %20 %
EH 4020 %5 %10 %15 %20 %

* je Wohneinheit

Attraktivere Fördermittel durch EE-, NH-, WPB- oder SerSan-Bonus

Erreichen Sanierer bestimmte Bonus-Klassen, fallen die Konditionen der BEG-WG-Förderung noch besser aus. Verfügbar sind Folgende:

  • Erneuerbare-Energien-Klasse:  Die  Erneuerbare-Energien-Klasse  (EE-Klasse) gibt es, wenn regenerative Energien mindestens 65 Prozent des Heiz- und Kühlenergiebedarfes decken. Sie erhöhen die BEG-WG-Förderung um fünf Prozent. Außerdem steigen die anrechenbaren Kosten auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Nachhaltigkeitsklasse: Mit der Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) zeichnet der Bunde Gebäude aus, die nach nachhaltigen Gesichtspunkten saniert wurden. Voraussetzung ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Wer diese erhält, bekommt fünf Prozent mehr Förderung und Darlehen in Höhe von 150.000 statt 120.000 Euro pro Wohneinheit.  
  • Worst Performing Building Bonus: Der Worst Performing Building Bonus (WPB) ist für Gebäude verfügbar, die aus energetischer Sicht zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestands in Deutschland zählen (Energieausweis Klasse H, Endenergie von mindesten 250 kWh/m²a oder Baujahr vor 1958 ohne nennenswerte Sanierungen). Er beträgt zehn Prozent und lässt sich bei den Effizienzhaus-Stufen 40, 55 und 70 EE nutzen.
  • Bonus für serielle Sanierungen: Den SerSan-Bonus in Höhe von 15 Prozent erhalten Sanierer, die ein bestehendes Gebäude auf den EH 55 oder 40 Standard bringen und dabei auf multiplizierbare Sanierungslösungen mit hohem Vorfertigungsgrad setzen. Möglich ist beispielsweise der Einsatz vorgefertigter Fassaden- oder Dachelemente.

Während Sanierer EE- und NH-Bonus gleichzeitig nutzen aber nicht kombinieren können, dürfen Sie WPB-, SerSan- und EE- oder NH-Bonus gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Förderraten ergänzen sich dabei in aller Regel. Einzige Ausnahme: Wer WPB- ud SerSan-Bonus kombiniert, erhält 20 Prozent mehr Förderung. Insgesamt sind auf diese Weise Förderraten von fünf Prozent (Denkmal oder EH 85 ohne Bonus) bis 45 Prozent (EH 40 mit EE- oder NH- sowie EPB- und SerSan-Bonus) möglich.

Zusätzliche Förderung über BEG WG für Baubegleitung

Eine Besonderheit der Bundesförderung ist die finanzielle Unterstützung für Energieberater, wenn diese das Bau- oder Sanierungsvorhaben begleiten. Die Förderrate liegt bei maximal 50 Prozent und die anrechenbaren Kosten hängen von der Art sowie der Größe des Gebäudes ab. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die BEG-WG-Förderung für die Baubegleitung ausfällt:

  • 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (5.000 Euro Maximalförderung)
  • 4.000 Euro bei Eigentumswohnungen, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben (2.000 Euro bzw. 20.000 Maximalförderung)
  • 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten, bis zu 40.000 je Vorhaben (2.000 bzw. 20.000 Euro Maximalförderung)
© Rido / Shutterstock.com

Staatliche Förderung beantragen: Der Ablauf im Überblick  

Möchten Sie die BEG-WG-Fördermittel für sich nutzen, beantragen Sie diese vor der Beauftragung von Liefer- und Leistungsverträgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Relevant ist dabei das  KfW Programme 261, über das Sie günstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen erhalten. Und so funktioniert es:

  1. Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beauftragen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
  2. Bei der KfW die BEG-WG-Förderung über einen Finanzierungspartner beantragen und Kreditvertrag abschließen
  3. Bestätigung abwarten und Sanierung beauftragen
  4. Vorhaben im Bewilligungszeitraum abschließen und Energieberater beauftragen, eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) auszustellen
  5. Übergabe der BnD-ID an den Fördergeber, Prüfung der Unterlagen und Gutschrift des Teilschuldenerlasses

Für die Umsetzung der Maßnahme haben Sie 12 Monate Zeit. Rufen Sie die Mittel in diesem Zeitraum nicht komplett ab, verlängert sich der Bewilligungszeitraum automatisch um 24 Monate. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu Verzögerungen, können Sie den Bewilligungszeitraum anschließend noch einmal um weitere 12 Monate verlängern lassen. Nach Ablauf dieser Frist bleiben Ihnen noch sechs Monate Zeit, um alle erforderlichen Dokumente einzureichen.

Antrag zwischen  1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024: Haben Sie den Förderantrag im besagten Zeitraum gestellt, verlängert sich der   Bewilligungszeitraum nach den ersten 12 Monaten um 36 Monate. Insgesamt kommen Sie so auf einen maximalen Zeitraum von 60 statt 48 Monaten. Grund für diese Ausnahme ist die aktuell sehr schwierige Marktsituation.  

Fazit von Alexander Rosenkranz

Mit der  BEG-WG-Förderung  unterstützt der Staat Sanierer, die sich für eine hohe Energieeffizienz entscheiden.  Erhältlich sind Darlehen mit Tilgungszuschüssen, die je nach Effizienzhaus-Stufe und Bonus bei fünf bis 45 Prozent liegen. Wichtig ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters.

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