Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Hinter der Abkürzung BEG WG verbirgt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude. Diese gibt es für viele Sanierungsvorhaben, sofern diese eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Wenn Sie die hohen technischen Anforderungen erfüllen, können Sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen beantragen. Wie das funktioniert und wie hoch die Förderraten ausfallen, erklärt der folgende Ratgeber.
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Über die BEG-WG-Förderung beteiligt sich der Staat an den Kosten vieler Sanierungsvorhaben. Wollen Sie die finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt nutzen, sind jedoch einige Vorgaben zu erfüllen. So gibt es die Mittel grundsätzlich nur, wenn Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus zum Effizienzhaus sanieren.
Hinweis: Möchten Sie nur einzelne Maßnahmen im Bestand durchführen, steht Ihnen mit der BEG-EM-Förderung eine interessante Alternative zur Verfügung.
Wie hoch die BEG-WG-Förderung ausfällt, hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und damit auch vom Energiebedarf Ihres Gebäudes ab. Entscheidend sind dabei folgende Kennwerte:
Um die erreichte Effizienzhaus-Stufe zu bestimmen, sind die Werte auf die Neubauanforderungen nach Gebäudeenergiegesetz zu beziehen. Ein Beispiel: Benötigt Ihre Immobilie nach der Sanierung im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude nur 40 Prozent der Primärenergie, erreicht es die Effizienzhaus-Stufe 40.
Welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen können, hängt von der Art des Vorhabens ab. Bei einer Komplettsanierung stehen dabei die Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40 zur Auswahl. Die folgende Tabelle zeigt, wie Sie die unterschiedlichen Förderstufen erreichen.
EFFIZIENZHAUS-STUFEN beim sanieren | PRIMÄRENERGIEBEDARF* | TRANSMISSIONSVERLUST* |
---|---|---|
Denkmal | 160 % | keine Vorgaben |
EH 85 | 85 % | 100 % |
EH 70 | 70 % | 85 % |
EH 55 | 55 % | 70 % |
EH 40 | 40 % | 55 % |
*Im Vergleich zu einem GEG-Referenzgebäude
Das heißt: Möchten Sie die Effizienzhaus-Stufe 70 bei einer Sanierung erreichen, muss der Primärenergiebedarf mindestens 30 Prozent besser als in einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) sein.
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes 2022 haben sich die Anforderungen grundlegend geändert. So hat die Bundesregierung den KfW 55 Standard zum Neubaustandard erklärt, bevor die Effizienzhaus-40-Stufe diesen voraussichtlich im Jahr 2025 ablösen wird. Während die KfW-55-Förderung für Neubauten in diesem Zuge früher als erwartet gestrichen wurde, gab es für eine Übergangszeit nur noch Fördermittel für das Effizienzhaus 40. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG Neubau) wurde die Neubauförderung dann komplett aus der BEG WG gestrichen.
Neubau-Förderung: Finanzielle Unterstützung für Neubauten gibt es seither über die BEG Neubau nur noch für Gebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und hohen Anforderungen an die CO2-Emissionen. Das Erreichen der NH-Klasse setzt dabei ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle voraus (Bsp.: DGNB-Zertifizierung). Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie ein kostengünstiges Darlehen ohne Tilgungszuschuss beantragen.
Auch die Zuschussförderung über das KfW-Programm 461 ist nicht mehr aktuell. Anträge können nicht mehr gestellt werden. Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es inzwischen nur noch als Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Je niedriger der Zahlenwert der Effizienzhaus-Stufe, umso höher fällt die Förderung aus. Denn dann ist der Energieverbrauch sehr gering und das Gebäude belastet die Umwelt nur wenig. Die folgende Tabelle zeigt die BEG-WG-Konditionen im Überblick.
Effizienzhaus-Stufe | Basis-Förderung | Bonus EE- oder NH-Klasse* | WPB-Bonus | SerSan-Bonus | WPB- und SerSan-Bonus |
---|---|---|---|---|---|
Denkmal | 5 % | 5 % | - | - | - |
EH 85 | 5 % | 5 % | - | - | - |
EH 70 | 10 % | 5 % | 10 % (nur EE-Klasse) | - | - |
EH 55 | 15 % | 5 % | 10 % | 15 % | 20 % |
EH 40 | 20 % | 5 % | 10 % | 15 % | 20 % |
* je Wohneinheit
Erreichen Sanierer bestimmte Bonus-Klassen, fallen die Konditionen der BEG-WG-Förderung noch besser aus. Verfügbar sind Folgende:
Während Sanierer EE- und NH-Bonus gleichzeitig nutzen aber nicht kombinieren können, dürfen Sie WPB-, SerSan- und EE- oder NH-Bonus gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Förderraten ergänzen sich dabei in aller Regel. Einzige Ausnahme: Wer WPB- ud SerSan-Bonus kombiniert, erhält 20 Prozent mehr Förderung. Insgesamt sind auf diese Weise Förderraten von fünf Prozent (Denkmal oder EH 85 ohne Bonus) bis 45 Prozent (EH 40 mit EE- oder NH- sowie EPB- und SerSan-Bonus) möglich.
Eine Besonderheit der Bundesförderung ist die finanzielle Unterstützung für Energieberater, wenn diese das Bau- oder Sanierungsvorhaben begleiten. Die Förderrate liegt bei maximal 50 Prozent und die anrechenbaren Kosten hängen von der Art sowie der Größe des Gebäudes ab. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die BEG-WG-Förderung für die Baubegleitung ausfällt:
Möchten Sie die BEG-WG-Fördermittel für sich nutzen, beantragen Sie diese vor der Beauftragung von Liefer- und Leistungsverträgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Relevant ist dabei das KfW Programme 261, über das Sie günstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen erhalten. Und so funktioniert es:
Für die Umsetzung der Maßnahme haben Sie 12 Monate Zeit. Rufen Sie die Mittel in diesem Zeitraum nicht komplett ab, verlängert sich der Bewilligungszeitraum automatisch um 24 Monate. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu Verzögerungen, können Sie den Bewilligungszeitraum anschließend noch einmal um weitere 12 Monate verlängern lassen. Nach Ablauf dieser Frist bleiben Ihnen noch sechs Monate Zeit, um alle erforderlichen Dokumente einzureichen.
Antrag zwischen 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024: Haben Sie den Förderantrag im besagten Zeitraum gestellt, verlängert sich der Bewilligungszeitraum nach den ersten 12 Monaten um 36 Monate. Insgesamt kommen Sie so auf einen maximalen Zeitraum von 60 statt 48 Monaten. Grund für diese Ausnahme ist die aktuell sehr schwierige Marktsituation.
Mit der BEG-WG-Förderung unterstützt der Staat Sanierer, die sich für eine hohe Energieeffizienz entscheiden. Erhältlich sind Darlehen mit Tilgungszuschüssen, die je nach Effizienzhaus-Stufe und Bonus bei fünf bis 45 Prozent liegen. Wichtig ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters.
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