BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen zur Sanierung

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Bauherren und Sanierer bei Investitionen in eine hohe Energieeffizienz. Der Programmteil „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) richtet sich dabei an Hausbesitzer, die einzelne Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik durchführen lassen. Ziel sollte es sein, das energetische Niveau des Gebäudes zu verbessern. Welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Wie hoch ist die BEG-EM-Förderung?

Die BEG Förderung im Programmteil Einzelmaßnahmen kommt für Personen infrage, die ein bestehendes Haus sanieren. Sofern Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt sind, betrifft das Eigentümer kleiner und großer Gebäude sowie Pächter oder Mieter. Zuschüsse gibt es dabei für viele Arbeiten an der Gebäudehülle, an der Heizung oder an der übrigen Technik im Haus, wie die folgende Tabelle zeigt.

Wichtig zu wissen: Fördermittel für die neue Heizung dürfen seit 2024 nur noch Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Finanzielle Hilfen für die Heizungsoptimierung und Arbeiten an der Gebäudehülle stehen weiterhin allen Sanierern zur Verfügung, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

MASSNAHME

Höhe BEG-EM-FÖRDERUNG
Arbeiten an der Gebäudehülle
(Dämmung, Fenstertausch, Türentausch)
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Einbau einer neuen Heizung
(Wärmepumpe, Biomasseanlage, EE-Hybridheizung, Solarthermie, Gebäudenetzanschluss, Wärmenetzanschluss) 
30 % + 20 % Geschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Wärmepumpen-Bonus oder 2.500 Biomasse-Bonus (insgesamt maximal 70 % plus 2.500 Euro)
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
(Förderhöhe vom Biomasseanteil abhängig)
30 % Förderung  + 20 % Geschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Wärmepumpen-Bonus oder 2.500 Biomasse-Bonus (insgesamt maximal 70 % plus 2.500 Euro)
Heizungsoptimierung
(Hydraulischer Abgleich und viele Nebenarbeiten) 
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Einbau einer neuen Lüftungsanlage
(zentrale und dezentrale Lüftungstechnik) 
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Installation von Smart-Home-Technik
(Beispiel: Lösungen zur Verbrauchsoptimierung) 
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Fachplanung und Baubegleitung
(Unterstützung durch unabhängige Energieexperten) 
50 %
Energieberatung / Sanierungsfahrplan50 %
Ergänzungskredit für die SanierungFörderkredit (KfW 358/359) mit sehr günstigen Konditionen
Sanierung zum EffizienzhausFörderkredit (KfW 261) mit 5 bis 45 % Tilgungszuschuss

Die förderbaren Kosten hängen von der Maßnahme und der Gebäudegröße ab. Geht es um eine Heizungsförderung, können Sie einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen. Mit jeder weiteren steigt der Betrag um 15.000 Euro (zweite bis sechste WE) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten WE) an. Bei allen anderen BEG-EM-Förderangeboten lassen sich pro Kalenderjahr 30.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen. Mit einem iSFP steigt der Betrag auf 60.000 Euro.

Fördermittel für Umfeld- und Nebenarbeiten 

Auch viele Nebenarbeiten lassen sich bei den förderbaren Kosten anrechnen. Geht es beispielsweise um einen Heizungstausch, gibt es finanzielle Hilfen vom Staat unter anderem für neue Heizflächen. Auch wenn Sie eine Fußbodenheizung nachrüsten oder die Warmwasserbereitung umstellen, lässt sich das direkt mitfördern.

Diese Boni sind zusätzlich möglich

Mit verschiedenen Boni können Sie den Fördersatz für die einzelnen Maßnahmen zusätzlich erhöhen.

  • Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent: Diesen erhalten Sie bei der Heizungsförderung, wenn Sie sich bei einer Wärmepumpe für die Wärmequellen Wasser, Erdwärme oder Abwasser entscheiden oder dann, wenn die neue Wärmepumpe auf ein natürliches Kältemittel setzt (R290, R600a, R1270, R717, R718 oder R744).
  • Emissionsminderungs-Bonus in Höhe von 2.500 Euro: Diesen bekommen Sie  mit der Heizungsförderung beim Einbau einer Biomasseheizung (Holz, Pellets oder Hackschnitzel), wenn die Staubemissionen bei maximal 2,5 mg/m³ liegen.  
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent: Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnung, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung austauschen und zukünftig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen dazu mindestens 20 Jahre alt sein. Wer eine neue Biomasseheizung einbauen lässt, muss diese mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombinieren, um den Bonus zu erhalten.  
  • Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent: Auch dieser Bonus ist Teil der BEG-EM-Heizungsförderung. Er wird an selbstnutzende Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung vergeben, wenn das Jahreseinkommen im Haushalt nicht über 40.000 Euro liegt. Relevant sind dabei die Daten der Steuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung von allen Eigentümern mit Haupt- oder Erstwohnsitz in der zu sanierenden Immobilie sowie deren volljährige, ebenfalls  mit Haupt- oder Erstwohnsitz gemeldete Partner.  
  • iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent: Ein fünfprozentiger iSFP-Bonus wird bei der Heizungsoptimierung, bei Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie bei der Anlagentechnik (wie Lüftungsanlage oder Smart Home) gewährt, wenn Sie Maßnahmen aus dem  individuellen Sanierungsfahrplan  Schritt für Schritt umsetzen. Ein weiterer Bonus: Mit iSFP steigen die förderbaren Kosten der BEG-EM-Förderung von 30.000 auf 60.000 Euro an (gilt nicht für Heizungstausch).

Kombinieren Sie alle Förderangebote, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent plus 2.500 Euro bei der BEG-EM-Förderung der Heizung sowie 35 Prozent bei der BEG-EM-Förderung anderer Maßnahmen.  

Gibt es eine KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen?

Seit 2024 stehen auch wieder Kredite zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Diese sind mit günstigen Konditionen in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zu bekommen. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank und ist immer dann möglich, wenn bereits eine Zusage zur Zuschussförderung der BEG-EM vorliegt. Besonders günstig sind die Darlehen aus dem KfW-Programm 358 dabei für Sanierer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr.

Darüber hinaus vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite mit Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent. Voraussetzung dafür ist eine Sanierung zum Effizienzhaus. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Beitrag  KfW 261.  

Werden Einzelmaßnahmen im Neubau finanziell unterstützt?

Beachten Sie bitte, dass es die BEG-EM-Förderung nicht im Neubau gibt. Wer hier Fördermittel beantragen möchte, bekam diese übergangsweise über den Programmteil „Wohngebäude“ (BEG WG). Seit Frühjahr 2023 gibt es dafür die neu geschaffene BEG Neubau.

Technische Voraussetzungen für die BEG-EM-Förderung

Wer die Förderung für Einzelmaßnahmen bekommen möchte, muss hohe technische Voraussetzungen erfüllen. Welche Vorgaben der Fördergeber stellt, hängt dabei von der Art der Maßnahme ab. So gibt es die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur dann, wenn die erreichten  U-Werte  die gesetzlichen Vorgaben deutlich übersteigen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte im Überblick.

ARBEITEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE ZU ERREICHENDE U-WERTE
Außenwände (Höhere Werte bei Kerndämmung oder Denkmal)0,20 W/m²K
Dachflächen und oberste Geschossdecken 0,14 W/m²K
Kellerdecken und Böden gegen Erdreich 0,25 W/m²K
Fenster Balkon- und Terrassentüren (Höhere Werte bei Dachfenstern, Glastausch und Denkmal)0,95 W/m²K
Außen- und Hauseingangstüren 1,3 W/m²K

Neben den genannten Werten gibt es Spezifikationen und Ausnahmen für Gebäude unter Denkmalschutz. Welche U-Werte in Ihrem Fall zu erreichen sind, erfahren Sie unter anderem von Ihrem Energieberater. Den benötigen Sie ohnehin, wenn Sie Fördermittel beantragen.  

Hohe Effizienz und regenerative Energien sind Voraussetzung für die Heizungsförderung

Möchten Sie BEG-EM-Mittel für eine neue Heizung nutzen, sind ebenfalls hohe Vorgaben zu erfüllen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den hier aufgeführten Beiträgen:

Geht es um die  Förderung der Heizungsoptimierung, müssen Sie mindestens einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

© Watchara Ritjan / Shutterstock.com

BEG Einzelmaßnahmen: Fördermittel richtig beantragen

Um die staatlichen Hilfen zu nutzen, beantragen Sie diese vor dem Beginn der jeweiligen Maßnahme. Den Antrag für die BEG-EM-Mittel an der Gebäudehülle sowie an der Gebäudetechnik stellen Sie dabei online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Geht es um eine Förderung der neuen Heizung, wenden Sie sich hingegen an die KfW. Diese betreibt dazu das Online-Portal "Meine KfW". Möchten Sie Fördermittel für einen Kredit zur Sanierung beantragen, ist Ihre Hausbank der richtige Ansprechpartner. Diese leitet alle Informationen zur Förderbank weiter und zahlt die Mittel letztlich aus.

Maßnahmenbeginn von dem 31. August 2024?  Haben Sie spätestens am 30. August 2024 mit dem Tausch der Heizung begonnen, können Sie die Förderung noch bis zum 31. November 2024 nachträglich beantragen. Ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ist dabei nicht erforderlich.  

Schritt 1: Energieberater und Fachhandwerker beauftragen  

Beauftragen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPN für BAFA), mit der Sie die Mittel beantragen können. Ausnahme: Für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung benötigen Sie keinen Energieberater. Hier müssen Sie aber schon vor der Sanierung einen Handwerker involvieren. Dieser prüft die geplante Maßnahme und erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Heizungsförderung.

Schritt 2: Angebote einholen und Verträge abschließen

Lassen Sie sich Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen. Ratsam ist es dabei, grob zu kalkulieren und Reserven einzuplanen. Denn die BEG-EM-Förderung lässt sich nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren. Wichtig ist außerdem der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages, der an die Zusage zur Förderung gebunden ist. Dazu müssen Verträge seit 2024 eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Voraussetzung ist außerdem das Vereinbaren eines vorläufigen Liefer-/Ausführungstermins innerhalb der Bewilligungszeit.

Schritt 3: BEG-EM-Förderung beantragen

Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Für Zuschüsse zu Arbeiten an der Gebäudehülle und -technik registrieren Sie sich dazu auf der BAFA-Webseite. Für die Heizungsförderung ist eine Registrierung im Portal "Meine KfW" nötig.

Schritt 4: Bestätigung abwarten und sanieren

Nun warten Sie auf die Freigabe vom Fördergeber, bevor Sie Maßnahmen beauftragen oder selbst umsetzen.  Nach Abschluss aller Arbeiten erstellen Energieberater oder Handwerker einen technischen Projektnachweis (TPN für die BAFA-Förderung) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD für die KfW-Förderung). Die Nachweise reichen Sie beim Fördergeber ein, um die Auszahlung der Zuschüsse oder die Gutschrift der Tilgungszuschüsse zu veranlassen.

Tipp:  Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben, können Sie noch von der  steuerlichen Förderung  über das Finanzamt profitieren. Über die Einkommensteuererklärung können Sie für die oben genannten Maßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen. Für die Fachplanung oder Baubegleitung können Sie bis zu 50 Prozent anrechnen. Ausgenommen davon ist die Energieberatung.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die BEG-EM-Förderung gibt es für Einzelmaßnahmen am Gebäude. Ob Heizungstausch, Heizungsoptimierung oder Gebäudedämmung: Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, bekommen Sie attraktive Zuschüsse. Die Förderrate hängt von der Maßnahme sowie den individuellen Umständen ab und liegt zum Teil bei 70 Prozent. Ein günstiger Ergänzungskredit komplettiert das BEG-EM-Angebot zur Förderung seit 2024.

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