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Kosten senken, Effizienz steigern und die Umwelt schonen: All das sind Gründe, aus denen sich viele Hausbesitzer für eine Sanierung entscheiden. Mit der BAFA- und KfW-Förderung der Heizung sparen sie dabei viel Geld. Denn diese gibt es seit 2024 mit besonders attraktiven Konditionen. So erhalten Sie Zuschüsse von bis zu 70 Prozent und ergänzende Förderdarlehen mit besonders niedrigen Zinsen. Wie hoch die BAFA- und KfW-Förderung ist, welche Voraussetzungen bestehen und wie die Beantragung sicher gelingt, darum geht es in den folgenden Abschnitten.
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Geht es um die Vergabe von Fördermitteln, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine feste Institution. Denn die deutsche Förderbank verwaltet zahlreiche Förderprogramme des Bundes. Seit 2024 gehört dazu auch das Fördersegment Heizung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Neben den Zuschüssen zur KfW-Förderung für die neue Heizung bekommen Sie dabei günstige Darlehen für Einzelmaßnahmen oder ganzheitliche Sanierungsvorhaben.
Die KfW-Heizungsförderung gibt es für Eigentümer, die ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude sanieren. Sie ist dazu mit attraktiven Zuschüssen ausgestattet, die es für den Neueinbau folgender Systeme gibt:
Wer sich für eine der aufgeführten Lösungen entscheidet, bekommt die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Hinzu kommen verschiedenen Bonus-Angebote, die den Betrag auf über 70 Prozent anheben. Welche Bedingung für die höhere KfW-Förderung zu erfüllen sind, zeigt die folgende Übersicht.
Bonus-Angebot | Förderplus | Bedingung für die KfW-Förderung |
---|---|---|
Wärmepumpen-Bonus | 5 Prozent | Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Installation einer Sole-/Wasser-Wärmepumpe |
Emissionsminderungs-Zuschlag | 2.500 Euro | Installation von Heizkesseln für feste Biomasse, die nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub ausstoßen |
Klima-Geschwindigkeits-Bonus | 20 Prozent | Antragsteller nutzen eine eigene Immobilie oder eine Wohnung darin selbst (selbst nutzende Eigentümer); Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Stromheizung; Gaszentral- und Biomasseheizungen mind. 20 Jahre alt; bei Förderung einer Biomasseheizung: nur bei Kombination mit Wärmepumpe oder Solaranlage zur Warmwasserbereitung |
Einkommens-Bonus | 30 Prozent | Antragsteller nutzen eine eigene Immobilie oder eine Wohnung darin selbst (selbst nutzende Eigentümer); Haushaltseinkommen max. 40.000 Euro pro Jahr; Nachweis mit Steuerbescheiden vom zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung |
Wer alle Boni für sich in Anspruch nimmt, bekommt die KfW-Förderung der Heizung in Höhe von 70 Prozent. Der Emissionsminderungs-Zuschlag lässt sich damit kombinieren, sodass in diesem Fall noch einmal 2.500 Euro hinzukommen. Anrechnen lassen sich dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (WE). Hinzu kommen je 15.000 Euro (zweite bis sechste WE) bzw. je 8.000 Euro (ab der siebten WE) für jede weitere Wohneinheit.
Übrigens: Die Boni für selbst nutzende Eigentümer bekommen Sie auch, wenn Sie nur eine Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus selbst nutzen. In diesem Fall lässt sich der Bonus zur KfW-Heizungsförderung allerdings nur auf die Kosten der selbst genutzten Wohneinheit anrechnen.
Bleiben trotz Zuschuss Finanzierungslücken offen, lassen sich diese mit einem günstigen Ergänzungskredit schließen. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Zuwendungsbescheid zur KfW-Heizungsförderung vorliegt.
Neben der reinen KfW-Förderung für neue Heizungen gibt es auch Darlehen für ganzheitliche Sanierungen. Relevant ist dabei das Förderprogramm 261/262, über das die Förderbank günstige Darlehen mit Tilgungszuschuss vergibt.
Das Pendant zum KfW-Programm 261/262 ist das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau", das unter der Nummer 297, 298 läuft. Über dieses erhalten Bauherren besonders effizienter Gebäude günstige Darlehen. Genau wie bei der Effizienzhausförderung lassen sich die Kosten der neuen Heizung dabei auch hier anrechnen.
Wichtig zu wissen: Bevor die Heizungsförderung im Jahr 2024 zur KfW wechselte, vergab das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für den Heizungstausch. Haben Sie einen solchen in Anspruch genommen, können Sie für Sanierung und neue Heizung die Förderung von KfW und BAFA kombinieren. Das ist auch rückwirkend möglich, wenn Sie die BAFA-Förderung der Heizung 2023 schon beantragt haben. Beachten Sie aber, dass sich der EE-Bonus bei der KfW-Förderung für Heizung und Sanierung in dieser Konstellation nicht in Anspruch nehmen lässt.
Über das KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" vergibt der Staat vergünstigte Darlehen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dazu zählen neben Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Biogasaufbereitungs- und Biogaseinspeiseanlagen. Darüber hinaus gibt es die Kredite für Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Flexibilisierungslösungen von Stromnachfrage und -angebot sowie Contracting-Vorhaben in den beschriebenen Bereichen.
Neben der KfW ist auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein bekannter Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe von Fördermitteln geht. Seit 2024 erhalten Sie hier die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung. Diese gibt es in Form von attraktiven Zuschüssen in zwei Fördersegmenten:
In beiden Fällen erhalten Sie Zuschüsse vom Fördergeber. Bei der BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung liegen diese bei 15 Prozent (20 Prozent mit individuellem Sanierungsfahrplan). Im Segment „Emissionsminderung von Biomasseheizungen“ gibt es 50 Prozent Förderung. Anrechnen lassen sich dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt diese Summe auf 60.000 Euro an.
Genau wie die KfW-Heizungsförderung können Sie auch die BAFA-Förderangebote zur Heizungsoptimierung mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren. Die Förderhöhe verändert sich dabei nicht. Sie liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit und ist verfügbar, wenn KfW oder BAFA die Zusage zur Förderung erteilt haben.
Wichtig zu wissen: Möchten Sie den Ergänzungskredit in Anspruch nehmen, lassen sich immer nur die Kosten aus dem freigegebenen Fördersegment anrechnen. Das heißt: Haben Sie nur die KfW-Heizungsförderung beantragt, dürfen Sie die Kosten der Fassadendämmung mit dem Darlehen nicht finanzieren.
Seit 2024 gibt es die Förderangebote für neue Heizung (KfW) und Heizungsoptimierung (BAFA) von zwei verschiedenen Fördergebern. Da stellt sich die Frage: Lassen sich für Optimierung und Austausch der Heizung die Angebote von KfW und BAFA kombinieren?
Die Antwort ist: Ja, aber nicht ohne Einschränkungen. Denn generell lassen sich beide Förderangebote parallel in Anspruch nehmen, wodurch auch die Höhe der anrechenbaren Kosten steigt. Aber: Die BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung gibt es nur für Anlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind. Sie ist also immer vor der KfW-Heizungsförderung in Anspruch zu nehmen.
Ganz gleich, ob Sie die BAFA- oder die KfW-Förderung der Heizung in Anspruch nehmen möchten: In beiden Fällen sind hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Die wichtigsten fassen wir in der folgenden Tabelle zusammen.
Fördergegenstand | Bedingungen für KfW-Förderung und BAFA-Angebote | |
Wärmepumpe |
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Scheitholzheizung |
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Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Pelletofen mit Wassertasche |
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Solarthermie |
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Wärmenetz |
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H2-Ready-Gasbrennwertheizung |
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Brennstoffzellenheizung |
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Hybridheizung |
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Provisorische Heiztechnik |
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Heizungsoptimierung (Steigerung der Anlageneffizienz) |
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Heizungsoptimierung (Emissionsminderung von Biomasseheizungen) |
|
Die Einhaltung der Bedingungen für die BAFA- und KfW-Förderung ist von Fachleuten zu bestätigen. Infrage kommen dabei Fachhandwerker oder Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Nutzen Sie einen iSFP-Bonus, sind letztere Pflicht.
Haben Sie sich für ein Heizsystem oder eine Optimierungsmaßnahme entschieden, geht es um die Beantragung der Fördermittel. Diese erfolgt seit 2024 einheitlich vor dem Beginn der Maßnahme. Abhängig vom Fördergegenstand wenden Sie sich dabei an das Portal „Meine KfW“ der Förderbank, das BAFA-Onlineportal oder an ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Die folgende Übersicht zeigt, bei welcher Anlaufstelle welche Fördermittel zu beantragen sind:
Wichtig zu wissen: Das Portal „Meine KfW“ steht aktuell noch nicht allen Antragsberechtigten zur Verfügung. Aus diesem Grund erlaubt der Bund bei der KfW-Heizungsförderung ausnahmsweise die nachträgliche Antragstellung. Wichtig ist, dass Sie bis zum 31. August 2024 mit der entsprechenden Maßnahme beginnen und Fördermittel bis spätestens zum 30. November 2024 beantragen.
Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie die Fördermittel für Heizung und Heizungsoptimierung in fünf Schritten beantragen. Beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen der BAFA- und der KfW-Förderung in Bezug auf Zuständigkeiten und Ansprechpartner.
Wichtig: Führen Sie Maßnahmen in Eigenleistung durch und können daher keinen Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung abschließen, dürfen Sie in dieser Konstellation darauf verzichten.
Wie oben beschrieben, dürfen Sie die bei der Sanierung der Heizung die Förderung von KfW und BAFA kombinieren (Reihenfolge beachten). Das Gleiche funktioniert seit 2024 mit der Förderung für die Effizienzhaussanierung (KfW 261/262) und der BAFA- oder KfW-Heizungsförderung. Die Angebote dürfen Sie auch dann kombinieren, wenn Sie die BAFA-Förderung der Heizung schon 2023 beantragt haben.
Anders verhält es sich, wenn Sie bei der Effizienzhausförderung den Bonus zum Erreichen der EE-Klasse nutzen. Da dieser der Heizungsförderung gleichgestellt ist, dürfen Sie die Förderangebote in diesem Fall nicht gemeinsam in Anspruch nehmen.
Seit 01.01.2020 ist auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung erhältlich. Als Besitzer selbst bewohnter Wohnhäuser können Sie dabei 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Insgesamt sinkt Ihre Einkommensteuerlast dabei über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro. Die steuerliche Förderung gibt es für die Heizungsoptimierung und den Einbau einer neuen Heizung (Anforderungen weitestgehend analog KfW- und BAFA-Förderung der Heizung). Um von den Vergünstigungen zu profitieren, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Voraussetzung: Das Haus muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Eine Kombination mit der BAFA- oder KfW-Förderung der Heizung ist 2020 nicht möglich.
Übrigens: Den neuen Steuerbonus für die Sanierung gibt es nicht nur für Arbeiten an der Heizung. Auch für die Dämmarbeiten oder den Austausch der Fenster können Sie die steuerliche Förderung nutzen. Das gilt allerdings nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter können mit der Modernisierungsumlage jedoch Kosten auf Ihrer Mieter verteilen. Mehr dazu unter "Steuerliche Förderung".
Die Förderung der Heizung hat sich 2024 deutlich verbessert. So gibt es Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent, wenn Sie sich für eine Heizungsanlage zur Nutzung regenerativer Energien entscheiden. Neu ist außerdem ein Ergänzungskredit, der offen Finanzierungslücken sehr günstig schließt. Um davon oder von der BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung zu profitieren, kommt es allerdings auf die richtige Antragstellung an. Diese ist im Vergleich zu den Vorjahren aufwendiger und komplizierter geworden.
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