BAFA- und KfW-Förderung der Heizung 2024

  • von Alexander Rosenkranz
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Kosten senken, Effizienz steigern und die Umwelt schonen: All das sind Gründe, aus denen sich viele Hausbesitzer für eine Sanierung entscheiden. Mit der BAFA- und KfW-Förderung der Heizung sparen sie dabei viel Geld. Denn diese gibt es seit 2024 mit besonders attraktiven Konditionen. So erhalten Sie Zuschüsse von bis zu 70 Prozent und ergänzende Förderdarlehen mit besonders niedrigen Zinsen. Wie hoch die BAFA- und KfW-Förderung ist, welche Voraussetzungen bestehen und wie die Beantragung sicher gelingt, darum geht es in den folgenden Abschnitten. 

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KfW-Heizungsförderung: Hohe Zuschüsse und günstige Darlehen

Geht es um die Vergabe von Fördermitteln, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine feste Institution. Denn die deutsche Förderbank verwaltet zahlreiche Förderprogramme des Bundes. Seit 2024 gehört dazu auch das Fördersegment Heizung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Neben den Zuschüssen zur KfW-Förderung für die neue Heizung bekommen Sie dabei günstige Darlehen für Einzelmaßnahmen oder ganzheitliche Sanierungsvorhaben.

Attraktive Zuschüsse für den Heizungstausch im Bestand: Ein Überblick

Die KfW-Heizungsförderung gibt es  für  Eigentümer, die ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude sanieren. Sie ist dazu mit attraktiven Zuschüssen ausgestattet, die es für den Neueinbau folgender Systeme gibt:

Wer sich für eine der aufgeführten Lösungen entscheidet, bekommt die KfW-Heizungsförderung als  Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Hinzu kommen verschiedenen  Bonus-Angebote, die den Betrag auf  über 70 Prozent  anheben. Welche Bedingung für die höhere KfW-Förderung zu erfüllen sind, zeigt die folgende Übersicht.  

Bonus-Angebot

Förderplus

Bedingung für die KfW-Förderung

Wärmepumpen-Bonus

5 Prozent

Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Installation einer Sole-/Wasser-Wärmepumpe

Emissionsminderungs-Zuschlag

2.500 Euro

Installation von Heizkesseln für feste Biomasse, die nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub ausstoßen

Klima-Geschwindigkeits-Bonus

20 Prozent

Antragsteller nutzen eine eigene Immobilie oder eine Wohnung darin selbst (selbst nutzende Eigentümer); Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Stromheizung; Gaszentral- und Biomasseheizungen mind. 20 Jahre alt; bei Förderung einer Biomasseheizung: nur bei Kombination mit Wärmepumpe oder Solaranlage zur Warmwasserbereitung

Einkommens-Bonus

30 Prozent

Antragsteller nutzen eine eigene Immobilie oder eine Wohnung darin selbst (selbst nutzende Eigentümer); Haushaltseinkommen max. 40.000 Euro pro Jahr; Nachweis mit Steuerbescheiden vom zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung

Wer alle Boni für sich in Anspruch nimmt, bekommt die KfW-Förderung der Heizung in Höhe von 70 Prozent. Der Emissionsminderungs-Zuschlag lässt sich damit kombinieren, sodass in diesem Fall noch einmal 2.500 Euro hinzukommen. Anrechnen lassen sich dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (WE). Hinzu kommen je 15.000 Euro (zweite bis sechste WE) bzw. je 8.000 Euro (ab der siebten WE) für jede weitere Wohneinheit.

Übrigens: Die Boni für selbst nutzende Eigentümer bekommen Sie auch, wenn Sie nur eine Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus selbst nutzen. In diesem Fall lässt sich der Bonus zur KfW-Heizungsförderung allerdings nur auf die Kosten der selbst genutzten Wohneinheit anrechnen.

Günstiger Ergänzungskredit der KfW zur Förderung der neuen Heizung

Bleiben trotz Zuschuss Finanzierungslücken offen, lassen sich diese mit einem günstigen Ergänzungskredit schließen. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Zuwendungsbescheid zur KfW-Heizungsförderung vorliegt.

Kredite für die Sanierung zum Effizienzhaus mit erneuerbaren Energien

Neben der reinen KfW-Förderung für neue Heizungen gibt es auch Darlehen für ganzheitliche Sanierungen. Relevant ist dabei das Förderprogramm 261/262, über das die Förderbank günstige Darlehen mit Tilgungszuschuss vergibt.

  • Antragsberechtigt sind Käufer und Eigentümer sowie Mieter und Pächter. Letztere benötigen eine Sanierungserlaubnis vom Eigentümer.
  • Die Konditionen hängen von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Grundsätzlich gibt es Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie nach der Sanierung mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs mit regenerativen Energien decken. Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt und welche Anforderungen im Einzelnen bestehen, erklären wir im Beitrag zur Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Weitere Boni gibt es für Worst-Performing-Buildungs und serielles Sanieren. 
  • Die Beantragung erfolgt vor dem Beginn der Sanierung über die eigene Hausbank, wobei auch hier die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich ist. Kaufen Sie ein frisch saniertes Gebäude, sind die Mittel vor dem Kauf zu beantragen.

Das Pendant zum KfW-Programm 261/262 ist das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau", das unter der Nummer 297, 298 läuft. Über dieses erhalten Bauherren besonders effizienter Gebäude günstige Darlehen. Genau wie bei der Effizienzhausförderung lassen sich die Kosten der neuen Heizung dabei auch hier anrechnen.  

Wichtig zu wissen: Bevor die Heizungsförderung im Jahr 2024 zur KfW wechselte, vergab das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für den Heizungstausch. Haben Sie einen solchen in Anspruch genommen, können Sie für Sanierung und neue Heizung die Förderung von KfW und BAFA kombinieren. Das ist auch rückwirkend möglich, wenn Sie die BAFA-Förderung der Heizung 2023 schon beantragt haben. Beachten Sie aber, dass sich der EE-Bonus bei der KfW-Förderung für Heizung und Sanierung in dieser Konstellation nicht in Anspruch nehmen lässt.

Kredite für erneuerbare Energien über das KfW-Programm 270

Über das KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" vergibt der Staat vergünstigte Darlehen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dazu zählen neben Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Biogasaufbereitungs- und Biogaseinspeiseanlagen. Darüber hinaus gibt es die Kredite für Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Flexibilisierungslösungen von Stromnachfrage und -angebot sowie Contracting-Vorhaben in den beschriebenen Bereichen. 

  • Antragsberechtigt sind alle, die eine der oben genannten Maßnahmen durchführen. Dazu gehören unter anderem private und öffentliche Unternehmen, Privatpersonen, Genossenschaften, Stiftungen sowie Vereine.
  • Die Konditionen hängen vom Vorhaben und der Bonität der Antragsteller ab. Insgesamt erhalten Sie Darlehen von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben zu Zinssätzen ab 5,21 Prozent (Stand März 2024).   
  • Die Beantragung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank oder ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl.

BAFA-Förderung der Heizung: Ab 2024 Zuschüsse von bis zu 20 Prozent 

Neben der KfW ist auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein bekannter Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe von Fördermitteln geht. Seit 2024 erhalten Sie hier die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung. Diese gibt es in Form von attraktiven Zuschüssen in zwei Fördersegmenten: 

  • Steigerung der Anlageneffizienz: In diesem Fördersegment gibt es die BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, der Heizungscheck oder der Austausch alter Heizungspumpen. Lassen Sie die Heizung abgleichen oder fachgerecht überprüfen, können Sie die BAFA-Förderung auch für Heizkörper, Flächenheizsysteme und viele andere Umfeldmaßnahmen in Anspruch nehmen.
  • Emissionsminderung von Biomasseheizungen: Diese BAFA-Förderung der Heizung gibt es, wenn Sie bei einem Kessel für feste Biomasse einen Abgasfilter oder Partikelabscheider nachrüsten.

In beiden Fällen erhalten Sie Zuschüsse vom Fördergeber. Bei der BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung liegen diese bei 15 Prozent (20 Prozent mit individuellem Sanierungsfahrplan). Im Segment „Emissionsminderung von Biomasseheizungen“ gibt es 50 Prozent Förderung. Anrechnen lassen sich dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt diese Summe auf 60.000 Euro an.

Ergänzungskredit gibt es auch mit der BAFA-Förderung für Heizkörper und Co.

Genau wie die KfW-Heizungsförderung können Sie auch die BAFA-Förderangebote zur Heizungsoptimierung mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren. Die Förderhöhe verändert sich dabei nicht. Sie liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit und ist verfügbar, wenn KfW oder BAFA die Zusage zur Förderung erteilt haben.

Wichtig zu wissen: Möchten Sie den Ergänzungskredit in Anspruch nehmen, lassen sich immer nur die Kosten aus dem freigegebenen Fördersegment anrechnen. Das heißt: Haben Sie nur die KfW-Heizungsförderung beantragt, dürfen Sie die Kosten der Fassadendämmung mit dem Darlehen nicht finanzieren.

Fördermittel für Optimierung und neue Heizung: KfW und BAFA kombinieren

Seit 2024 gibt es die Förderangebote für neue Heizung (KfW) und Heizungsoptimierung (BAFA) von zwei verschiedenen Fördergebern. Da stellt sich die Frage: Lassen sich für Optimierung und Austausch der Heizung die Angebote von KfW und BAFA kombinieren?

Die Antwort ist: Ja, aber nicht ohne Einschränkungen. Denn generell lassen sich beide Förderangebote parallel in Anspruch nehmen, wodurch auch die Höhe der anrechenbaren Kosten steigt. Aber: Die BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung gibt es nur für Anlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind. Sie ist also immer vor der KfW-Heizungsförderung in Anspruch zu nehmen.

BAFA- und KfW-Förderung: Voraussetzungen der Fördergeber im Überblick

Ganz gleich, ob Sie die BAFA- oder die KfW-Förderung der Heizung in Anspruch nehmen möchten: In beiden Fällen sind hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Die wichtigsten fassen wir in der folgenden Tabelle zusammen. 

Fördergegenstand

Bedingungen für KfW-Förderung und BAFA-Angebote

 

Wärmepumpe

  • Prüfung nach EN 14511/EN 14825 oder Zertifizierung nach EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF etc.
  • Jahresarbeitszahl von 3,0 oder besser
  • jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei 35 °C Vorlauf 145 Prozent für Luft; 180 Prozent für Erdreich, Wasser und andere Wärmequellen
  • jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei 55 °C Vorlauf 125 Prozent für Luft; 140 Prozent für Erdreich, Wasser und andere Wärmequellen
  • jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimaanlagen) bis 12kW 181 Prozent; über 12 kW 150 Prozent
  • Netzdienlichkeit (SG Ready, VHP Ready etc.)
  • Geräuschemissionen von Luft-Wärmepumpen-Außengeräten mind. 5 dB unter Ökodesign-Vorgaben
  • DVGW W120-2 zertifiziert Bohrfirmen (nur bei Sole- und Wasser-Wärmepumpe)
  • verschuldensunabhängige Versicherungen von Bohrungen (nur bei Sole- und Wasser-Wärmepumpe)
 

Scheitholzheizung

  • jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mind. 81 Prozent
  • Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts)
  • durch akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 geprüft
  • Pufferspeicher mit mind. 55 Liter je kW
  • CO: 200 mg/m³ bei Nennleistung, 250 mg/m³ bei Teillast
 

Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Pelletofen mit Wassertasche

  • jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mind. 81 Prozent
  • automatisch beschickt
  • Leistungs- und Feuerungsregelung
  • automatische Zündung
  • durch akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 geprüft
  • Pufferspeicher mit mind. 30 Liter je kW
  • CO: 200 mg/m³ bei Nennleistung, 250 mg/m³ bei Teillast
 

Solarthermie

  • Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark
  • jährlicher Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² (gilt nicht für Luftkollektoren)
  • Ausgestattet mit Funktionskontrollgerät bzw. einer Solarregelung (gilt nicht für Luftkollektoren)
  • Erfassung der solaren Erträge im Kollektorkreislauf bei großen Anlagen (Vakuumkollektoren ab 20 Quadratmeter; Flachkollektoren ab 30 Quadratmeter)
 

Wärmenetz

  • KfW-Förderung für Fernwärme bei Wärmenetz-Anschluss (Versorgung von mehr als 16 Häusern oder 100 Wohneinheiten) oder
  • KfW-Förderung für Fernwärme bei Anschluss an Gebäudenetz (Versorgung von max. 16 Häusern oder 100 Wohneinheiten) mit mind. 25 Prozent erneuerbaren Energien oder Abwärme
 

H2-Ready-Gasbrennwertheizung

  • zu 100 Prozent für Wasserstoff geeignet
  • Versorgung mit Wasserstoff oder Einbau in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet (nach Wärmeplan)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bis 70 kW 92 Prozent (über 70 kW Wirkungsgrad von 87 Prozent bei Volllast und 96 Prozent bei 30 Prozent Teillast)
 

Brennstoffzellenheizung

  • Betrieb mit grünem/blauem Wasserstoff oder Biomethan
  • Gesamtwirkungsgrad ≥ 0,82 bei Inbetriebnahme
  • Elektrischer Wirkungsgrad ≥ 0,32 bei Inbetriebnahme
  • mind. 10 Jahre Vollwartungsvertrag mit garantiertem elektrischem Wirkungsgrad von ≥ 0,26
 

Hybridheizung

  • es gelten die Bedingungen für die KfW-Förderung der einzelnen Heizsysteme
 

Provisorische Heiztechnik

  • Miete provisorischer Heizung nach Heizungsdefekt
  • KfW-Heizungsförderung höchstens für ein Jahr Mietdauer
 

Heizungsoptimierung (Steigerung der Anlageneffizienz)

 

Heizungsoptimierung (Emissionsminderung von Biomasseheizungen)

  • Maßnahmen an einer mind. zwei Jahre alten Anlage für feste Biomasse (nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen)
  • Reduzierung der Staubemissionen um mind. 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert
  • Einhaltung der Grenzwerte nach §§ 25 und 5 1. BImSchV
  • Einhaltung 1. Stufe nach § 5 1. BImSchV vor Sanierung
 

Die Einhaltung der Bedingungen für die BAFA- und KfW-Förderung ist von Fachleuten zu bestätigen. Infrage kommen dabei Fachhandwerker oder Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Nutzen Sie einen iSFP-Bonus, sind letztere Pflicht.

BAFA- und KfW-Förderung der Heizung: Bedingungen zur Antragstellung

Haben Sie sich für ein Heizsystem oder eine Optimierungsmaßnahme entschieden, geht es um die Beantragung der Fördermittel. Diese erfolgt seit 2024 einheitlich vor dem Beginn der Maßnahme. Abhängig vom Fördergegenstand wenden Sie sich dabei an das Portal „Meine KfW“ der Förderbank, das BAFA-Onlineportal oder an ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Die folgende Übersicht zeigt, bei welcher Anlaufstelle welche Fördermittel zu beantragen sind:

  • Onlineportal „Meine KfW“: Förderangebote der KfW für die Heizung (Förderung Wärmepumpe, Holzheizung, Solarthermie und andere Wärmeerzeuger bei Tausch oder Nachrüstung)
  • BAFA-Onlineportal: BAFA Förderung Heizungsoptimierung mit Heizkörper, Flächenheizung und weiteren effizienzsteigernden Maßnahmen sowie Arbeiten zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
  • Finanzierungspartner (Hausbank etc.): Ergänzungskredit der KfW zur Förderung der neuen Heizung und der Heizungsoptimierung sowie Fördermittel für erneuerbare Energien (KfW 270) und Effizienzhaussanierungen (KfW 261/262)

Wichtig zu wissen: Das Portal „Meine KfW“ steht aktuell noch nicht allen Antragsberechtigten zur Verfügung. Aus diesem Grund erlaubt der Bund bei der KfW-Heizungsförderung ausnahmsweise die nachträgliche Antragstellung. Wichtig ist, dass Sie bis zum 31. August 2024 mit der entsprechenden Maßnahme beginnen und Fördermittel bis spätestens zum 30. November 2024 beantragen.

Beantragung der Heizungsförderung bei KfW und BAFA in 8 Schritten erklärt

Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie die Fördermittel für Heizung und Heizungsoptimierung in fünf Schritten beantragen. Beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen der BAFA- und der KfW-Förderung in Bezug auf Zuständigkeiten und Ansprechpartner.

  • Schritt 1 – Maßnahme planen und Angebote einholen: Zunächst planen Sie die Maßnahme individuell und holen Angebote von allen beteiligten Fachpartnern ein.
  • Schritt 2 – Aufträge vergeben und Termine planen: Haben Sie sich für eine Maßnahme und die benötigten Fachhandwerker entschieden, vergeben Sie den Auftrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Gültig ist der Vertrag damit nur, wenn BAFA oder KfW die Heizungsförderung freigeben. Im gleichen Zuge planen Sie die Umsetzung und legen einen vorläufigen Termin fest. 

Wichtig: Führen Sie Maßnahmen in Eigenleistung durch und können daher keinen Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung abschließen, dürfen Sie in dieser Konstellation darauf verzichten.

  • Schritt 3 – Bestätigung der Fachexperten einholen: Bevor Sie die BAFA- oder KfW-Förderung für die neue Heizung oder die Heizungsoptimierung beantragen, benötigen Sie die Bestätigung eines Fachexperten. Für die KfW-Heizungsförderung erstellen Handwerker dabei eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Für die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung, Heizkörper und Co. erhalten Sie von Ihrem Handwerker eine Technische Projektbeschreibung (TPB). Nutzen Sie die BAFA-Förderung der Heizung mit iSFP, muss ein Energie-Effizienz-Experte die TPN erstellen.
  • Schritt 4 – BAFA- und KfW-Förderung beantragen: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Fördermittel nun über das Onlineportal der KfW oder des BAFAs beantragen.
  • Schritt 5 – Ergänzungskredit beantragen (optional): Haben Sie die Förderzusage erhalten und benötigen einen Kredit, können Sie nun den Ergänzungskredit über Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen.
  • Schritt 6 – Maßnahme fachgerecht umsetzen (lassen): Nun lassen Sie die Arbeiten ausführen. Möglich ist auch die Umsetzung in Eigenregie, wobei aber die Förderung vieler Umfeldmaßnahmen wegfällt.
  • Schritt 7 – Bestätigung der Fachexperten einholen: Nach Abschluss aller Arbeiten lassen Sie sich die fachgerechte Durchführung bestätigen. Zur KfW-Heizungsförderung erstellt Ihr Handwerker dabei eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Für die BAFA-Förderung erhalten Sie von Ihrem Handwerker einen technischen Projektnachweis (TPN). Haben Sie auch den iSFP-Bonus genutzt, muss ein Energie-Effizienz-Experte den Nachweis ausstellen.
  • Schritt 8 – Auszahlung der Fördermittel beantragen: Abschließend reichen Sie alle Unterlagen und Nachweise bei Ihrem Fördergeber ein und beantragen damit die Auszahlung der zugesagten Fördermittel.

Effizienz und Heizung: Förderung von KfW und BAFA kombinieren

Wie oben beschrieben, dürfen Sie die bei der Sanierung der Heizung die Förderung von KfW und BAFA kombinieren (Reihenfolge beachten). Das Gleiche funktioniert seit 2024 mit der Förderung für die Effizienzhaussanierung (KfW 261/262) und der BAFA- oder KfW-Heizungsförderung. Die Angebote dürfen Sie auch dann kombinieren, wenn Sie die BAFA-Förderung der Heizung schon 2023 beantragt haben.

Anders verhält es sich, wenn Sie bei der Effizienzhausförderung den Bonus zum Erreichen der EE-Klasse nutzen. Da dieser der Heizungsförderung gleichgestellt ist, dürfen Sie die Förderangebote in diesem Fall nicht gemeinsam in Anspruch nehmen.

© tuk69tuk– stock.adobe.com

Steuerbonus ergänzt die Förderung der Heizung auch 2024

Seit 01.01.2020 ist auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung erhältlich. Als Besitzer selbst bewohnter Wohnhäuser können Sie dabei 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Insgesamt sinkt Ihre Einkommensteuerlast dabei über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro. Die steuerliche Förderung gibt es für die Heizungsoptimierung und den Einbau einer neuen Heizung (Anforderungen weitestgehend analog KfW- und BAFA-Förderung der Heizung). Um von den Vergünstigungen zu profitieren, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Voraussetzung: Das Haus muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Eine Kombination mit der BAFA- oder KfW-Förderung der Heizung ist 2020 nicht möglich.

Übrigens: Den neuen Steuerbonus für die Sanierung gibt es nicht nur für Arbeiten an der Heizung. Auch für die Dämmarbeiten oder den Austausch der Fenster können Sie die steuerliche Förderung nutzen. Das gilt allerdings nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter können mit der Modernisierungsumlage jedoch Kosten auf Ihrer Mieter verteilen. Mehr dazu unter "Steuerliche Förderung".

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Förderung der Heizung hat sich 2024 deutlich verbessert. So gibt es Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent, wenn Sie sich für eine Heizungsanlage zur Nutzung regenerativer Energien entscheiden. Neu ist außerdem ein Ergänzungskredit, der offen Finanzierungslücken sehr günstig schließt. Um davon oder von der BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung zu profitieren, kommt es allerdings auf die richtige Antragstellung an. Diese ist im Vergleich zu den Vorjahren aufwendiger und komplizierter geworden. 

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