Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Geht es um eine energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau, muss an vieles gedacht werden. Ein unabhängiger Energieberater greift Ihnen unter die Arme und gewährleistet mehr als nur einen reibungslosen Bauablauf. Der Experte verhindert Baumängel und sorgt für hohe Einsparungen. All das sind Gründe, aus denen BAFA und KfW die Baubegleitung fördern. Wir erklären, wie Sie von Zuschüssen oder Darlehen profitieren und wie die Förderung zu beantragen ist.
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Wer sich für eine fachgerechte Planung und Baubegleitung entscheidet, muss die anfallenden Kosten nicht allein tragen. Denn über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent davon. Erhältlich sind Zuschüsse oder Darlehen, die Bauherren oder Sanierer über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können. Anrechnen lassen sich dabei unter anderem Ausgaben für folgende Maßnahmen:
Einen umfassenden Überblick gibt das Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen der Fördergeber.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes die BAFA-/KfW-Baubegleitung durchführt. Geht es um ein Nachhaltigkeitszertifikat, sind nur Experten einer zugelassenen Akkreditierungsstelle berechtigt, dieses auszustellen.
Während der Staat die Leistung der Experten grundsätzlich über die BEG fördert, geben verschiedene Stellen die Mittel aus. Entscheidend ist dabei, um welche Art und welche Form der Förderung es sich handelt. So gibt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden über das BAFA. Kredite für die Neubauförderung und Komplettsanierungen sowie Fördermittel für einen Heizungstausch gibt es hingegen von der KfW.
Hinweis: Die KfW-Förderung der Baubegleitung im Programm 431 wurde bereits im Juli 2021 von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Das Programm ist damit nicht mehr verfügbar.
Über die BEG-Förderung beteiligt sich der Staat zu maximal 50 Prozent an den Kosten. Wie hoch die finanzielle Unterstützung im Detail ausfällt, hängt dabei auch von der Gebäudeart und der geplanten Maßnahme ab. So können Sie beispielsweise 5.000 Euro für die BAFA-Baubegleitung im Rahmen von Einzelmaßnahmen im Ein- und Zweifamilienhaus anrechnen. Geht es hingegen um eine energiesparende Sanierung zum Effizienzhaus (Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse), lassen sich sogar 10.000 Euro anrechnen. Im Neubau gibt es keinen Zuschuss. Dafür können Sie die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung hier den förderbaren Ausgaben zurechnen. Einen detaillierten Überblick gibt die folgende Tabelle.
Ein- und Zweifamilienhaus | MEHRFAMILIENHAUS (ab 3 Wohneinheiten) | |
---|---|---|
Anrechenbare Kosten für Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 5.000 Euro pro Vorhaben | 2.000 Euro pro Wohneinheit und Vorhaben (maximal 20.000 Euro pro Gebäude) |
Anrechenbare Kosten für Effizienzhäuser ( Sanierung) | 10.000 Euro pro Vorhaben | 4.000 Euro pro Wohneinheit und Vorhaben (maximal 40.000 Euro pro Gebäude) |
Anrechenbare Kosten für Effizienzhäuser ( Neubau) | im Rahmen der förderbaren Kosten |
Lassen Sie beispielsweise die Heizung austauschen und beantragen BEG-EM-Mittel, sind für ein Einfamilienhaus maximal 5.000 Euro an Beraterkosten anrechenbar. Sie erhalten damit bis zu 2.500 Euro als Zuschuss ausgezahlt. Sanieren Sie Ihr Haus zu einem Effizienzhaus, bekommen Sie hingegen maximal 5.000 Euro an Fördermitteln (50 Prozent von 10.000 Euro).
Die Mittel beantragen Sie zusammen mit der übrigen Förderung. In aller Regel ist das vor dem Beginn der jeweiligen Maßnahme zu erledigen. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen.
Für einmalige Zuschüsse wenden Sie sich dabei an das BAFA oder die KfW. Kredite der KfW zur Baubegleitung beantragen Sie hingegen zusammen mit Ihrem Finanzierungspartner.
Nutzen Sie anstelle der BEG-Förderung den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie sich die Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls berücksichtigen lassen. Anders als üblich sinkt die Einkommensteuer dabei jedoch nicht um 20, sondern um ganze 50 Prozent der anfallenden Kosten.
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