Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Über die BAFA-Förderung bekommen Sie attraktive Zuschüsse für viele Sanierungsarbeiten an Ihrem Gebäude. Ganz gleich, ob es um eine Dämmung, den Austausch der Fenster oder eine Heizungsoptimierung geht. Um die finanzielle Unterstützung vom Staat in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Mittel allerdings rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn beantragen. Wir informieren über aktuelle Förderangebote vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) und erklären, wie Sie davon profitieren.
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Wer sich für den Bau eines energieeffizienten Gebäudes, entscheidet, profitiert in vielen Fällen auch von attraktiven Fördermitteln. Diese gibt es seit Juli 2021 über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – und zwar in Form von günstigen Darlehen und attraktiven Zuschüssen. Waren diese früher teilweise über das BAFA zu bekommen, erhalten Sie die Mittel heute ausschließlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Relevant sind dabei die Programme:
Wer ein bestehendes Gebäude saniert, bekommt attraktive Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen. Neben der Gebäudedämmung fördert der Staat dabei auch den Austausch von Fenstern oder Türen, das Nachrüsten einer Lüftung oder das Umsetzen von Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz. Auch für die Optimierung der Heizung und den Bau/Ausbau von Gebäude- und Wärmenetzen gibt es die BAFA-Förderung seit 2024.
Wer sein Haus hingegen an ein Wärmenetz anschließen oder eine neue Heizungsanlage einbauen lassen möchte, bekomme die Förderung der Heizung heute von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Führen Sie Sanierungsarbeiten aus einem individuellen Sanierungsfahrplan durch, fallen die Konditionen besser aus. Denn dann steigt die BAFA-Förderung an. Außerdem lassen sich mit dem sogenannten iSFP-Bonus Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr berücksichtigen. Die bessere Förderrate und der höhere Kostenrahmen führen dabei zu einer merklich höheren Sanierungsförderung über das BAFA.
Übrigens: Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer ganzheitlichen Energieberatung, die selbst zu 80 Prozent vom Staat gefördert wird. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir in unserem Beitrag zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst.
Zur Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasste die BAFA-Förderung auch sämtliche Maßnahmen an der Heizung. Seit 2024 gibt es Fördermittel dafür nun von der KfW. Beim BAFA geblieben sind attraktive Förderangebote für Arbeiten im und am Gebäude. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
MASSNAHMe | FÖRDERSÄTZE | FÖRDERSÄTZE + iSFP-Bonus | FÖRDERHÖHE |
---|---|---|---|
Wärmedämmung (Dach, Wand etc.) | 15 % | 20 % | 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit |
Austausch von Türen und Fenstern | 15 % | 20 % | 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit |
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz | 15 % | 20 % | 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit |
Optimierung der Heizung bzw. der Anlageneffizienz | 15 % | 20 % | 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit |
Nachrüsten von Abscheidern für Biomasseanlagen | 50 % | --- | 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Einbau von Smart- Home-Technik | 15 % | 20 % | 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit |
Einbau einer Lüftungsanlage | 15 % | 20 % | 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit |
Hohe Zuschüsse gibt es vom BAFA nicht nur für Arbeiten am Haus. Auch die Optimierung der installierten Technik fördert der Staat mit attraktiven Angeboten. Seit 2024 teilen sich diese dabei in die Bereiche:
Während der Staat im zuletzt genannten Fall bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt, gibt es für die Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP).
Nutzen können Sie die BAFA-Förderung zur Steigerung der Anlageneffizienz, wenn sie mindestens eine der folgenden Maßnahmen immer durchführen.
Voraussetzung ist in jedem Fall ein umfassender Heizungscheck oder ein hydraulischer Abgleich (gilt nicht für Maßnahmen zur Emissionsminderung). Wie die Mittel zu beantragen sind und welche Voraussetzungen dabei gelten, verrät der Beitrag Förderung für eine Heizungsoptimierung.
Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen neben der Heizwärme auch elektrische Energie, die Hausbesitzer selbst verbrauchen können. Die sogenannten Blockheizkraftwerke sind effizient und schonen die Umwelt.
Gründe, aus denen es lange Zeit eine BAFA-Förderung für die Geräte gab. Seit Januar 2021 erhalten Bauherren und Sanierer zumindest eine Vergütung für den selbst erzeugten Strom. Die BAFA-Förderung hängt hier vor allem von der elektrischen Leistung und dem Einsatz des Stroms ab. So gibt es für Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt für die ersten 60.000 Betriebsstunden:
Wer sich für eine Nano-KWK-Anlage mit maximal zwei Kilowatt elektrischer Leistung entscheidet, kann sich die Förderung auch pauschal im Voraus auszahlen lassen. Dabei gibt es für 60.000 Betriebsstunden vier Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt also maximal 4.800 Euro. Im Beitrag KWK-Vergütung informieren wir über die wichtigsten Punkte zur BAFA-Förderung.
Hohe Zuschüsse bekommen Sanierer auch, wenn sie Experten mit einer ganzheitlichen Energieberatung beauftragen. Diese deckt alle Einsparpotenziale im Haus auf und hilft, die passenden Sanierungsmaßnahmen zu finden. Durch die Beratung investieren Hausbesitzer ihr Geld nur in wirklich sinnvolle Maßnahmen und profitieren von Synergieeffekten. Über das BAFA unterstützt der Staat die Beratung mit hohen Zuschüssen. So gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten und maximal:
Soll der Energieberater die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung auch auf einer Eigentümerversammlung präsentieren, gibt es noch einmal 250 Euro extra.
Um von der BAFA-Förderung profitieren zu können, müssen Hausbesitzer die Mittel noch vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragen. Andernfalls verwehrt das Amt die Fördermittel und die hohen Zuschüsse sind verloren.
Dazu benötigen sie folgende Unterlagen:
Haben Sanierer alle Unterlagen zusammen, können sie den Antrag zur BAFA-Förderung online über das BAFA-Förderungs-Portal beantragen. Direkt nach der Zusage dürfen Sie dann mit den Maßnahmen beginnen oder einen Ergänzungskredit über die KfW beantragen.
Planungsleistungen können übrigens schon vor der Antragstellung durchgeführt werden. Sie zählen damit nicht zur Einschränkung.
Übrigens: Verpassen Sie den Zeitpunkt und vergeben Liefer- oder Leistungsverträge schon vor der Antragsteller, lehnt das BAFA Ihr Gesuch zur Förderung ab. Alternativ bleibt dann nur die steuerliche Förderung nach § 35 c EStG, die Sie auch nachträglich in Anspruch nehmen können.
Grundsätzlich lassen sich mehrere Förderprogramme für die gleiche Maßnahme nicht kombinieren. Für verschiedene Einzelmaßnahmen an einem Gebäude können jedoch unterschiedliche Anträge für Zuschüsse und Kredite mit Tilgungszuschüssen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die festgelegten Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Seit 2024 können Sie die KfW- oder BAFA-Förderung mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren. Dieser ist ebenfalls Bestandteil der BEG und über die eigene Hausbank zu beantragen. Voraussetzung ist ein Bewilligungsbescheid für die Zuschussförderung vom BAFA.
Möchten Sie den Ergänzungskredit für sich nutzen, bekommen Sie diesen in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Es lassen sich alle BEG-förderbaren Maßnahmen anrechnen und die Konditionen sind besonders günstig. Letzteres gilt vor allem für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro. Denn diese bekommen einen extra Zinsbonus.
Die BAFA-Förderung gibt es heute für viele Maßnahmen bei der Sanierung. So zum Beispiel für die Heizungsoptimierung, die Gebäudedämmung oder den Austausch alter Fenster. Sogar Zuschüsse für die Energieberatung sind erhältlich. Möchten Sie die Angebote für sich nutzen, müssen Sie diese allerdings rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme beantragen. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, lehnt das BAFA Anträge zur Förderung ab und Sie können nur noch auf den Steuerbonus für die Sanierung ausweichen.
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