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Kaum eine Heizungsart ist so umstritten wie die Nachtspeicherheizung. Während Verbraucherschützer ein Verbot der Technik fordern, schätzen Energiekonzerne ihren Wert als Energiespeicher. Wir informieren über das 2009 eingeführte Nachtspeicherheizungs-Verbot und erklären, warum es 2013 doch wieder gekippt wurde.
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Die Nachtspeicherheizung ist eine elektrische Speicherheizung. Sie bezieht Strom aus dem öffentlichen Netz, um einen mineralischen Speicherkern über elektrische Heizelemente aufzuwärmen. Während das in der Nacht mit vergünstigtem Nacht- oder Heizstrom funktioniert, gibt die Technik Heizwärme erst am folgenden Tag an ihren Aufstellraum ab. Möglich ist das je nach Bauart in Form von Wärmestrahlung und/oder Konvektion.
Eingeführt wurden die Speicherheizungen in den 1950er und 1960er Jahren. Sie brachten Verbrauchern sowie Energiekonzernen viele Vorteile und Nachtspeicheröfen waren von einem Verbot weit entfernt. So löste die Technik alte Öl- und Kohleöfen ab. Die Staubbelastung in den Wohnungen sank und die Installation war deutlich günstiger möglich, als die einer Zentralheizung. Energiekonzerne boten den Strom in der Nacht außerdem günstiger an, um die schwer regelbaren Kohlekraftwerke besser auszunutzen.
Die Bedienung einer Nachtspeicherheizung ist mit einigen Herausforderungen verbunden. So müssen Verbraucher bereits am Vortag festlegen, wie viel Wärme sie am darauf folgenden benötigen. Beladen sie die Stromheizung zu knapp, bleibt es in den eigenen vier Wänden kalt oder das Heizen wird durch einen höheren Tagstromtarif teurer. Laden sie die Speicher hingegen zu stark auf, verbraucht die Technik unnötig viel Energie. Ein Grund, aus dem Umweltschützer in Bezug auf die Nachtspeicherheizung ein Verbot wünschen.
Auch wenn die Technik noch immer einige Vorteile hat, sprechen doch viele Nachteile für ein Nachtspeicherheizungs-Verbot. Günstig ist vor allem die Installation. Nachtspeicherheizungen lassen sich an das Stromnetz anschließen und benötigen kein Wärmeverteilsystem, wie es bei der Warmwasserheizung nötig ist. Die Technik ist außerdem wartungsarm und sehr zuverlässig. Nachteilig sind hingegen die hohen Kosten in Betrieb. Denn der einst günstig angebotene Nachtstrom ist heute deutlich teurer als das Heizen mit Öl oder Gas. Weitere Nachteile finden sich in der geringen Effizienz, der schlechten Bedienbarkeit und der Tatsache, dass vor allem alte Geräte häufig auch asbestbelastet sind.
GRÜNDE FÜR EIN NACHTSPEICHERHEIZUNGS-VERBOT | GRÜNDE GEGEN EIN NACHTSPEICHERHEIZUNGS-VERBOT |
---|---|
hohe Kosten im Betrieb | günstig in der Anschaffung |
geringe Effizienz der Heizung | schneller zu installieren |
komplizierte Bedienung | wartungsarm und zuverlässig |
Asbest in alten Nachtspeicheröfen | Stromspeicher zur Entlastung der Netze |
Schadstoffemissionen bei der Stromerzeugung |
Im Jahr 2009 passte der Gesetzgeber das Energieeinspargesetz (EnEG) in dem Maße an, dass mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Nachtspeicherheizungs-Verbot eingeführt werden konnte. Verboten waren die Nachtspeicheröfen dabei vor allem in großen Gebäuden (mehr als vier Wohneinheiten) mit geringem Wärmeschutz. Dabei galten folgende Fristen:
Ausnahmen vom Nachtspeicherheizungs-Verbot bestanden, wenn die Maßnahme sich nicht in einer angemessenen Zeit rechnet. Auch dann, wenn das entsprechende Gebäude einen gewissen Mindestwärmeschutz aufwies, durften Hausbesitzer die Speicherheizungen weiter betreiben.
Lange hielt das Verbot der Nachtspeicheröfen nicht. Denn schon am 13. Juli 2013 wurde es mit einer Novelle des Energieeinspargesetzes (EnEG 2013) wieder aufgehoben. Der relevante Paragraf 10a der EnEV 2009 war seitdem ungültig und auch die darauffolgende EnEV 2014 enthielt das Nachtspeicherheizungs-Verbot nicht mehr. Gründe für diese Kurswende lieferten unter anderem die Energiekonzerne. Denn diese sehen die spezielle Elektroheizung als wichtigen Energiespeicher. Die Geräte lassen sich über die vorhandene Rundsteuertechnik ansprechen und bei Bedarf mit überschüssigem Solar- oder Windstrom beladen. Sollten Sie dennoch Ihren alten Nachtspeicher entsorgen beziehungsweise tauschen wollen, haben wir im Beitrag "Nachtspeicheröfen entsorgen: Eine Aufgabe für Fachbetriebe" alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Hinweis: Beachten Sie, dass 2020 die EnEV in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt wurde. Ein Verbot für Nachtspeicherheizungen ist auch dort nicht mehr aufgeführt.
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