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Wer mit Strom heizt, klagt nicht selten über zu hohe Kosten. Dabei bieten viele Energieversorger spezielle Heizstrom-Tarife für Kunden mit Elektroheizungen oder Wärmepumpen. Was das eigentlich ist, welche Voraussetzungen für die günstigeren Angebote zu erfüllen sind und wie viel Geld man durch den Wechsel zu einem Heizstrom-Tarif sparen kann, erklären wir in diesem Beitrag.
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Tarife für Heizstrom sind spezielle Angebote für Haushalte mit Elektroheizung oder Wärmepumpe. Sie wurden bereits in den 1960er Jahren eingeführt und sollten damals die Überproduktion schlecht regelbarer Kraftwerke abfangen. Denn deren Leistung ließ sich nachts, wenn der Bedarf im Netz sank, nur bedingt drosseln.
Der zu viel erzeugte Strom wurde günstiger angeboten, was vor allem die Nachtspeicherheizung attraktiv machte. Denn diese nutzten den günstigeren Nachtstrom, um sich mit Wärme aufzuladen. Stiegen die Preise in der Hochtarif-Zeit am Tage wieder an, gab die Heizung die eingelagerte Wärme an Haus oder Wohnung ab, ohne zusätzliche Energie aus dem Netz zu beziehen.
Auch heute bieten einige Anbieter den günstigeren Heizstrom an. Damit Kunden davon profitieren können, sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Beste Voraussetzungen für einen günstigen Tarif haben Haushalte, in denen der Verbrauch für Elektroheizung und Haushalt von zwei verschiedenen Zählern gemessen wird. Unterscheidet der Zähler für Heizstrom dabei auch in Hoch- und Niedertarif, profitieren Kunden vor allem nachts von besonders günstigen Konditionen. Denn in der sogenannten Niedertarif-Zeit wird der Strom auch heute oft günstiger angeboten als in der Hochtarif-Zeit am Tage. Das soll Lastschwankungen ausgleichen und die Netze entlasten.
Ist der Heizstrom-Zähler ein sogenannter Eintarifzähler, also eine Messstelle, die nicht zwischen Hoch- und Niedertarif unterscheiden kann, bekommen Haushalte die elektrische Energie zum Heizen bei vielen Anbietern immer zu günstigen Konditionen.
Da Haushalts- und Heizstrom-Zähler als getrennte Abnahmestellen gelten, können Kunden für jedes Einsatzgebiet einen passenden Anbieter wählen. Das schafft mehr Flexibilität bei der Auswahl der Stromversorger und hilft, unter Umständen mehr Geld zu sparen.
Vor allem dann, wenn eine ältere Elektrospeicherheizung installiert ist, gibt es oft nur einen Zähler. Dieser unterscheidet zwar in Hoch- und Niedertarif, lässt jedoch keine eigene Abrechnung des Heizstroms zu. Auch wenn viele Vergleichsportale für diesen speziellen Fall keine Angebote anzeigen, können Kunden bei einem Wechsel viel sparen. So ergab eine Untersuchung von Stiftung Warentest im Jahr 2015, dass Haushalte mit einem Gesamtstromverbrauch von 14.000 Kilowattstunden bis zu 1.000 Euro im Jahr sparen können. Im Vergleich zum normalen Haushaltsstrom ist der Wechsel durch nötiges Nachfragen bei den Anbietern zwar aufwendiger, dafür häufig aber auch lukrativer.
Zum Jahr 2024 hat der Staat die Regelungen für Heizstrom überarbeitet und sogenannte EVU-Sperren für alle steuerbaren Verbraucher außer Nachtstromheizungen eingeführt. Betroffen sind Anlagen, die ab 2024 eingebaut wurden bzw. werden. Diese darf der Energieversorger bis zu zweimal am Tag drosseln, um das Netz zu entlasten.
Wichtig zu wissen: Für alle Nachtstromspeicherheizungen, die vor 2024 installiert wurden, gelten weiterhin die alten Regelungen. Dabei war ein Vertrag mit EVU-Sperre freiwillig. Haben Sie einen solchen abgeschlossen, können Sie diesen weiterhin nutzen, um vom reduzierten Netzentgelt zu profitieren. Anders als bei anderen Verbrauchern besteht allerdings keine Wechselmöglichkeit zur neuen Regelung.
Die Wärmepumpe entwickelt sich vor allem im Neubau zu einer immer beliebteren Heizungsart. Sie gewinnt Wärme aus Luft, Erde oder Wasser und macht diese mithilfe elektrischer Energie zum Heizen nutzbar. Der Heizstrom wird meist über einen eigenen Zähler gemessen und zu günstigeren Konditionen angeboten.
Damit diese jedoch gewährt werden, verlangen viele Versorger auch hier Sperrzeiten oder EVU-Sperren, in denen sie die Wärmepumpe für kurze Zeit vom Netz nehmen oder die Anschlussleistung drosseln (gilt für alle ab 2024 neu eingebauten Wärmepumpen). Das soll Lastspitzen im Stromnetz ausgleichen und zu einer sicheren und effizienten Versorgung beitragen.
Damit es im Haus nicht kalt wird, kann die Heizung zusätzlich mit einem Pufferspeicher ausgestattet werden. Dieser nimmt Wärme im laufenden Betrieb auf und gibt diese wieder ab, wenn die Heizung vom Netz getrennt ist. Bei den 2024 eingeführten Drosselzeiten ist das nicht mehr in jedem Fall erforderlich, da hier immer eine Leistung von 4,2 kW bereitsteht. Wird das Haus über eine Fußbodenheizung mit Wärme versorgt, können Verbraucher in einigen Fällen ebenso auf den Pufferspeicher verzichten. Denn hier speichert die massive Bodenheizung thermische Energie, um kurze Sperrzeiten ohne Einbußen im Komfort überbrücken zu können.
Wer eine Wärmepumpe (inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtung), einen privaten Ladepunkt bzw. eine Wallbox für Elektromobile, einen Stromspeicher für Energie aus dem Netz oder eine Klimaanlage zur Raumkühlung netzdienlich betreibt, profitiert heute von reduzierten Kosten (§ 14a EnWG). Möglich sind dabei aktuell zwei (ab 2025 sogar drei) Modelle.
Der Anschluss ohne eigenen Zähler (Modell 1) lohnt sich in der Regel bei einem geringen Stromverbrauch (< 4.000 kWh im Jahr) sowie für Haushalte, die auch PV-Strom einsetzen. Ein eigener Heizstrom-Tarif lohnt sich hingegen nur dann, wenn der Stromverbrauch hoch ist (> 4.000 kWh). Denn erst dann sind die Einsparungen ausreichend hoch, um die Extrakosten der separaten Stromzähler auszugleichen.
Bei Altanlagen bleibt erst einmal alles wie gehabt. Wer bisher Sperrzeiten im Heizstrom-Tarif hatte, kann dieses Modell bis 2028 weiter nutzen - das gilt auch für Besitzer einer Nachtspeicherheizung. Wer das Haus bisher mit Haushaltsstrom versorgte, muss auch ab 2024 keine EVU-Sperren in Kauf nehmen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, sofern die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Das gilt allerdings nicht für Nachtspeicherheizungen.
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