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Geht es um das Beheizen von Gebäuden, sind Brennstoffzellenheizungen eine Option für all jene, die sich mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern wünschen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Anschaffungskosten zögern jedoch viele Hausbesitzer bei der Entscheidung für das System. Staatliche Förderprogramme bieten hier eine Lösung. So sind Zuschüsse von 30 bis zu 70 Prozent möglich. An wen Sie sich am besten wenden, um eine Förderung zu beantragen und welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, erklären wir nachfolgend.
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Mit der Förderung der Brennstoffzelle unterstützen Länder, Bund, Kommunen und einzelne Institutionen den Umstieg auf möglichst effiziente und umweltfreundliche Energiequellen. Gefördert werden dabei vorrangig Modernisierer, die sich für Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen entscheiden können. Wer neu baut, kann die BEG-Neubau-Förderung nutzen und vergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen. Weitere Alternativen finden sich unter Umständen auf regionaler Ebene. Kommen die Förderangebote nicht infrage, bleibt Bauherren und Sanierern die Finanzierung der Brennstoffzellenheizung. Auf diese Weise verteilen sie die anfänglich hohen Kosten über einen längeren Zeitraum.
Besonders beliebt sind die attraktiven Zuschuss-Angebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese bekommen Sanierer mindestens fünf Jahre alter Häuser, wenn sie eine Brennstoffzellenheizung einbauen. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer einer Immobilie. Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht können die Mittel seit 2024 hingegen nicht mehr selbst beantragen.
Die Höhe der Basis-Förderung für Brennstoffzellen liegt aktuell bei 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. Wer im gleichen Zuge eine funktionstüchtige Heizung austauschen lässt (Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mind. 20 Jahre alt sein) und zukünftig auf fossile Energieträger für die Heizung verzichtet, bekommt mit dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus (ersetzt den Heizungs-Tausch-Bonus) 20 Prozent mehr vom Staat. Noch einmal 30 Prozent mehr gibt es für Sanierer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Wer alle Boni kombiniert, bekommt den Höchstsatz von 70 Prozent zur Förderung der Brennstoffzellenheizung.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass es den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus nur für selbstnutzende Eigentümer gibt. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohnung darin selbst bewohnt, kann die Boni dabei zumindest für die anrechenbaren Kosten der eigenen Wohneinheit nutzen. Ähnlich verhält es sich auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
Anrechenbar sind einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. mit jeder weiteren steigt die Summe anrechenbarer Kosten um 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohnung) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohnung). Im Nichtwohnbereich gibt es eine ähnliche Staffelung, die jedoch von der Fläche abhängt.
Ein besonderes Extra stellt der Ergänzungskredit dar. Diesen gibt es von der KfW zu einer bestätigten Zuschuss-Förderung für Brennstoffzellenheizungen, um offene Finanzierungslücken zu schließen. Die Darlehenshöhe hängt dabei ebenfalls von der Gebäudegröße ab und ist auf 120.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
Neben der Brennstoffzellenheizung selbst fördert der Staat auch zahlreiche Umfeldarbeiten mit der gleichen Förderrate. So gibt es Zuschüsse für neue Heizkörper oder Flächenheizsysteme genauso, wie für Arbeiten an der Warmwasserbereitung oder am Heizsystem im Allgemeinen. Einen umfassenden Überblick darüber, für welche Ausgaben Fördermittel verfügbar sind, gibt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden verursacht. Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:
Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.
Um die Förderung der Brennstoffzelle in Anspruch nehmen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So vergibt der Staat die attraktiven Zuschüsse grundsätzlich nur dann, wenn die stromerzeugende Heizung mit blauem oder grünem Wasserstoff oder Biomethan (Biogas, als Ersatz für Erdgas über das Gasnetz zu beziehen) arbeitet. Darüber hinaus fordert der Gesetzgeber:
Über die Programmteile Wohngebäude (BEG WG) und klimafreundlicher Neubau (BEG Neubau) fördert der Staat stromerzeugende Heizungen auch bei ganzheitlichen Sanierungs- oder Neubauvorhaben. Erhältlich sind dabei günstige Darlehen, zu denen es im Falle einer Sanierung auch Tilgungszuschüsse gibt. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab.
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Haben Sie den Antragszeitpunkt verpasst oder möchten Fördermittel für die Brennstoffzelle mit Erdgas beantragen? Dann ist der Steuerbonus aus dem Paragraf 35 c des Einkommensteuergesetzes eine interessante Alternative. Denn diesen erhalten Sanierer mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser nachträglich. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent, wobei sich die Fördermittel verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren nutzen lassen. Worauf es bei der Antragstellung ankommt, erklären wir im Beitrag zur steuerlichen Förderung der Heizung.
Wichtig zu wissen: Die Wasserstoff- oder Biomethan-Vorgabe gibt es hier nicht. Die steuerliche Förderung der Brennstoffzellenheizung bekommen Sie also auch dann, wenn Erd- oder Flüssiggas im Einsatz ist.
Erfüllen Sanierer die technischen Anforderungen auch hier nicht, können Sie die Lohnkosten der Montagearbeiten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir detailliert im Beitrag zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Auch abseits der vorgestellten Programme gibt es für die Besitzer von Brennstoffzellen in Deutschland finanzielle Zuschüsse. So zum Beispiel über das sogenannte KWK-Gesetz, das folgende Zahlungen vorsieht:
Die Mittel gibt es dabei zusätzlich zu den durchschnittlichen Preisen für Grundlaststrom an der Strombörse und einer Vergütung für vermiedene Netzkosten. Voraussetzung ist die Installation eines KWK-Gerätes mit einer elektrischen Leistung von nicht mehr als 50 Kilowatt.
Liegt die elektrische Leistung der KWK-Anlage bei maximal zwei Kilowatt, können sich Betreiber den KWK-Zuschlag auch pauschal auszahlen lassen. Erhältlich sind dabei vier Cent pro Kilowattstunde für die ersten 60.000 Betriebsstunden. Insgesamt beträgt der Bonus dabei maximal 4.800 Euro.
Wichtig: Die gleichzeitige Förderung über die BEG, den Steuerbonus sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist nicht möglich. Sanierer und Bauherren müssen sich daher vor der Installation für die wirtschaftlich sinnvollste Lösung entscheiden. Welche das ist, prüfen Energieberater oder Fachhandwerker im Rahmen einer individuellen Beratung.
Geht es um die BEG-EM-Förderung, stellen Sanierer die Anträge vor Maßnahmenbeginn selbst über das KfW-Portal "Meine KfW". Dazu benötigen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, einen vorläufigen Ausführungstermin und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker.
Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).
Wer ein Darlehen der BEG-WG- oder BEG-Neubau-Förderung für sich nutzen möchte, beauftragt zunächst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Dieser prüft das Vorhaben und erstellt eine Bestätigung, mit der sich die Mittel über die eigene Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut beantragen lassen.
Geht es um den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen, ist ein Energieberater nicht erforderlich. Nötig ist jedoch eine Bestätigung nach dem Muster der Bundesfinanzbehörde (für Steuerbonus nach § 35c EStG), die der ausführende Handwerksbetrieb ausfüllen und unterzeichnen muss. Liegt diese vor, machen Sanierer die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Zuschläge zahlt hingegen der Netzbetreiber, nachdem Verbraucher die Eingangsbestätigung der Anzeige zusammen mit einem Inbetriebnahmeprotokoll der Heizung an diesen gesandt haben.
Zusätzlich zu den staatlichen Förderungen bieten einige private Institute kleinere Zuschüsse oder günstige Kredite an, wenn auf ein Mini-KWK mit Brennstoffzelle umgestiegen wird. In diesem Fall sollten Sie sich vor der Anschaffung mit Ihren persönlichen regionalen Gegebenheiten auseinandersetzen und anhand der Förderprogramme eine Entscheidung treffen. Einer der Vorreiter der Förderungen auf Länderebene war Sachsen, welches bereits im Jahr 2013 ein entsprechendes Programm gestartet hat. Baden-Württemberg fördert ebenfalls sogenannte hocheffiziente Brennstoffzellen-Mikro-KWKs bis zu zehn kWel.
Wichtig: Informieren Sie sich vorab, ob es eine Förderung auf Landesebene bei Ihnen gibt und diese mit den staatlichen Förderprogrammen kombinierbar ist.
Zur Förderung der Brennstoffzellen stehen heute verschiedene Angebote bereit. Neben der attraktiven BEG für Einzelmaßnahmen beim Sanieren gibt es auch Darlehen für ganzheitliche Sanierungen sowie effiziente Neubauten. Zudem stehen steuerliche Vergünstigungen und Zuschläge für den selbst erzeugten Strom bereit. Da sich die Angebote in aller Regel nicht miteinander kombinieren lassen, ist es wichtig, schon vor dem Einbau das Beste auszuwählen und wichtige Fristen nicht zu verpassen.
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